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§ 5 - Gasgerätedurchführungsgesetz (GasgeräteDG)

Artikel 1 G. v. 18.04.2019 BGBl. I S. 473 (Nr. 13); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 12.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 140
Geltung ab 26.04.2019; FNA: 8053-10 Sonstige Vorschriften
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§ 5 Unterrichtung bei Risiken trotz Konformität eines Geräts oder einer Ausrüstung



Die Unterrichtung über die Feststellung, dass konforme Geräte oder Ausrüstungen ein Risiko für die Gesundheit von Personen, für Haus- oder Nutztiere oder für Güter darstellen, sowie die Unterrichtung über die getroffenen Korrekturmaßnahmen nach Artikel 39 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/426 in der Fassung vom 9. Oktober 2024 richtet die Marktüberwachungsbehörde unverzüglich über die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin an die Europäische Kommission und an die übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.





 

Frühere Fassungen von § 5 GasgeräteDG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.05.2026Artikel 1 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2748 zu Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und PSA und zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
vom 12.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 140

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 5 GasgeräteDG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 GasgeräteDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GasgeräteDG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2748 zu Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und PSA und zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 12.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 140
Artikel 1 GasGNEUDG Änderung des Gasgerätedurchführungsgesetzes
...  2. In § 2 Satz 1, den §§ 3 und 4 Absatz 1 Satz 1 sowie Absatz 2 Satz 2 und § 5 wird jeweils die Angabe „Verordnung (EU) 2016/426" durch die Angabe „Verordnung ...