§ 5 Ausbildungsplan
Die Ausbildenden haben spätestens Ausbildung der Beginn zu auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für jeden Auszubildenden und für jede Auszubildende einen Ausbildungsplan zu erstellen.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/5_KFBauMechAusbV.htm