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§ 5 - Kochausbildungsverordnung (KochAusbV)

V. v. 09.03.2022 BGBl. I S. 398 (Nr. 8)
Geltung ab 01.08.2022; FNA: 806-22-1-139 Berufliche Bildung

§ 5 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild



(1) 1Die Berufsausbildung gliedert sich in:

1.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie

2.
integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

2Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen gebündelt.

(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

1.
Umgang mit Gästen und Teammitgliedern,

2.
Annahme und Einlagerung von Waren,

3.
Vor- und Nachbereitung von Arbeiten für die Speisenzubereitung sowie Einsatz von Geräten, Maschinen und Arbeitsmitteln,

4.
Anwendung der grundlegenden Arbeitstechniken in der Küche,

5.
Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in Service und Wirtschaftsdienst,

6.
Zubereitung von einfachen Speisen und Gerichten,

7.
Zubereitung von pflanzlichen Nahrungsmitteln und von Pilzen,

8.
Zubereitung von Suppen, Soßen und Eintöpfen,

9.
Verarbeitung und Zubereitung von Fleisch,

10.
Verarbeitung und Zubereitung von Fisch,

11.
Herstellung und Verarbeitung von Teigen und Massen,

12.
Herstellung von Süßspeisen und Desserts,

13.
Planung und Umsetzung des nachhaltigen Einsatzes von Geräten, Maschinen, Arbeitsmitteln, Lebensmitteln und Ressourcen,

14.
Anwendung der speziellen Hygienevorschriften in der Küche,

15.
Zusammenstellung und Kennzeichnung von Speisen und Gerichten,

16.
Sicherstellung von Warenflüssen sowie Kalkulation von Kosten und Preisen,

17.
küchentechnische Verwaltungsprozesse,

18.
Beratung von Gästen sowie Verkauf von Produkten und Dienstleistungen und

19.
Anleitung und Führung von Mitarbeitenden.

(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

1.
Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,

2.
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,

3.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit,

4.
digitalisierte Arbeitswelt und

5.
Durchführung von Hygienemaßnahmen.

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Zitierungen von § 5 KochAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 KochAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KochAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 18 KochAusbV Inhalt der Zusatzqualifikation
... Über das in § 5 beschriebene Ausbildungsberufsbild hinaus kann die Ausbildung in der Zusatzqualifikation ...
Anlage 1 KochAusbV (zu § 4 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Koch und zur Köchin
...  1 Umgang mit Gästen und Teammitgliedern ( § 5 Absatz 2 Nummer 1 ) a) das persönliche Erscheinungsbild und Verhalten betriebsangemessen gestalten ...   2 Annahme und Einlagerung von Waren ( § 5 Absatz 2 Nummer 2 ) a) Lagerbestände nach Quantität und Qualität kontrol- lieren, ... zubereitung sowie Einsatz von Geräten, Maschinen und Arbeitsmitteln ( § 5 Absatz 2 Nummer 3 ) a) Arbeitsaufgaben erfassen b) Arbeitsabläufe planen c) Waren- oder ... der grund- legenden Arbeitstechniken in der Küche ( § 5 Absatz 2 Nummer 4 ) a) Arbeits- und Schnitttechniken anwenden b) Produkte auf Beschaffenheit ... der grund- legenden Aufgaben in Service und Wirtschafts- dienst ( § 5 Absatz 2 Nummer 5 ) a) beim Service nach der betrieblichen Serviceform mitwirken b) ... 6 Zubereitung von einfachen Speisen und Gerichten ( § 5 Absatz 2 Nummer 6 ) a) vorgefertigte Produkte unter Beachtung von Verar- beitungsstufen auswählen ... Zubereitung von pflanzlichen Nahrungsmitteln und von Pilzen ( § 5 Absatz 2 Nummer 7 ) a) Gemüse, Obst und Kräuter unterscheiden, vorberei- ten und verarbeiten ... 8 Zubereitung von Suppen, Soßen und Eintöpfen ( § 5 Absatz 2 Nummer 8 ) a) Brühen und Fonds aus pflanzlichen und tierischen Lebensmitteln zubereiten, ... 9 Verarbeitung und Zubereitung von Fleisch ( § 5 Absatz 2 Nummer 9 ) a) Fleischarten und Fleischteile auswählen, ihre Eigen- schaften unterscheiden ... 10 Verarbeitung und Zubereitung von Fisch ( § 5 Absatz 2 Nummer 10 ) a) Fischarten und Frischemerkmale unterscheiden b) Fisch durch Schuppen und ... 11 Herstellung und Verarbeitung von Teigen und Massen ( § 5 Absatz 2 Nummer 11 ) a) Mürbeteig, Hefeteig und Backteig herstellen und verarbeiten b) ... Herstellung von Süßspeisen und Desserts ( § 5 Absatz 2 Nummer 12 ) a) Süßspeisen, Desserts und Eis nach den betrieb- lichen Vorgaben ... von Geräten, Maschinen, Arbeitsmitteln, Lebensmitteln und Ressourcen ( § 5 Absatz 2 Nummer 13 ) a) Energieverbrauch von Maschinen und Geräten sowie Wasserverbrauch bei ... der speziellen Hygienevorschriften in der Küche ( § 5 Absatz 2 Nummer 14 ) a) die speziellen Hygienevorschriften, insbesondere zu Fleisch insgesamt sowie zu ... und Kennzeichnung von Speisen und Gerichten ( § 5 Absatz 2 Nummer 15 ) a) Menüs erstellen und dabei die Menükunde und nachhaltige ... von Waren- flüssen sowie Kalkulation von Kosten und Preisen ( § 5 Absatz 2 Nummer 16 ) a) Warenbeschaffung unter Berücksichtigung des La- gerbestandes, der ... 17 Küchentechnische Verwal- tungsprozesse ( § 5 Absatz 2 Nummer 17 ) a) Warenflüsse dokumentieren, insbesondere Rech- nungen und Lieferscheine ... von Gästen sowie Verkauf von Produkten und Dienstleistungen ( § 5 Absatz 2 Nummer 18 ) a) Auftreten und Rolle gegenüber den Gästen reflektie- ren und ... 19 Anleitung und Führung von Mitarbeitenden ( § 5 Absatz 2 Nummer 19 ) a) sich auf unterschiedliche Persönlichkeiten im Team einstellen und ... des Ausbil- dungsbetriebes, Berufs- bildung sowie Arbeits- und Tarifrecht ( § 5 Absatz 3 Nummer 1 ) a) den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Ge- schäftsprozesse des ... 2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ( § 5 Absatz 3 Nummer 2 ) a) Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und ... ergreifen 3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit ( § 5 Absatz 3 Nummer 3 ) a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Be- lastungen für ... 4 Digitalisierte Arbeitswelt ( § 5 Absatz 3 Nummer 4 ) a) mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und ... 5 Durchführung von Hygiene- maßnahmen ( § 5 Absatz 3 Nummer 5 ) a) die Grundsätze und die Vorschriften zur Personal-, Betriebs- und ...