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§ 5 - Lebensmittelbestrahlungsverordnung (LMBestrV)
neugefasst durch B. v. 15.02.2019 BGBl. I S. 116; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 25.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 289
Geltung ab 21.12.2000; FNA: 2125-40-79 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Geltung ab 21.12.2000; FNA: 2125-40-79 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 5 Aufzeichnungspflichten
1Der Betreiber jeder zugelassenen Bestrahlungsanlage hat für jede Quelle ionisierender Bestrahlung eine Aufzeichnung zu führen, die für jedes Los des behandelten Lebensmittels Folgendes angibt:
- 1.
- Art und Menge des behandelten Lebensmittels,
- 2.
- Nummer des Loses,
- 3.
- Auftraggeber der Strahlenbehandlung,
- 4.
- Empfänger des behandelten Lebensmittels,
- 5.
- Bestrahlungsdatum,
- 6.
- das während der Bestrahlung verwendete Verpackungsmaterial,
- 7.
- Parameter für die Überwachung des Bestrahlungsvorganges nach Anhang III der Richtlinie 1999/2/EG in der Fassung vom 7. November 2024, Angaben über die durchgeführten dosimetrischen Kontrollen und der Ergebnisse, wobei insbesondere der untere und obere Grenzwert der absorbierten Dosis sowie die Art der ionisierenden Strahlen genau anzugeben sind,
- 8.
- Hinweise auf die vor der Bestrahlung durchgeführten Validierungsmessungen.
Text in der Fassung des Artikels 4 Zweite Verordnung zur Änderung der Honigverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften V. v. 25. November 2025 BGBl. 2025 I Nr. 289 m.W.v. 29. November 2025
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Frühere Fassungen von § 5 LMBestrV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
|---|---|---|
| aktuell vorher | 29.11.2025 | Artikel 4 Zweite Verordnung zur Änderung der Honigverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften vom 25.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 289 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 5 LMBestrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 LMBestrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LMBestrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 LMBestrV Straftaten, Ordnungswidrigkeiten (vom 29.11.2025)
... 1. entgegen § 2 Abs. 2 ein Lebensmittel in den Verkehr bringt oder 2. entgegen § 5 eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig oder nicht vollständig führt oder nicht oder ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung der Honigverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 25.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 289
Artikel 4 2. HonigVuaÄndV Änderung der Lebensmittelbestrahlungsverordnung
... durch die Angabe „Verordnung (EU) Nr. 1169/2011" ersetzt. 4. In § 5 Satz 1 Nummer 7 wird die Angabe „Richtlinie 1999/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. ...
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