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§ 5 - Mietspiegelverordnung (MsV)

§ 5 Veröffentlichung



1Ein einfacher Mietspiegel und seine Dokumentation sind kostenfrei im Internet zu veröffentlichen. 2Für ihre Ausgabe in gedruckter Form können angemessene Entgelte verlangt werden.

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Zitierungen von § 5 MsV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 MsV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MsV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 MsV Erstellung und Anpassung
... Erstellung und Anpassung eines einfachen Mietspiegels ist vorbehaltlich der §§ 4 und 5 an kein Verfahren ...