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Abschnitt 2 - Mietspiegelverordnung (MsV)


Abschnitt 2 Einfache Mietspiegel

§ 3 Erstellung und Anpassung



Die Erstellung und Anpassung eines einfachen Mietspiegels ist vorbehaltlich der §§ 4 und 5 an kein Verfahren gebunden.


§ 4 Dokumentation



Die Erstellung und Anpassung eines einfachen Mietspiegels und die dafür verwendeten tatsächlichen Grundlagen sind in Grundzügen im Mietspiegel oder in einer gesonderten Dokumentation anzuzeigen und zu erläutern.


§ 5 Veröffentlichung



1Ein einfacher Mietspiegel und seine Dokumentation sind kostenfrei im Internet zu veröffentlichen. 2Für ihre Ausgabe in gedruckter Form können angemessene Entgelte verlangt werden.