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§ 5 - Gesetz zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten (SoldRehaHomG)

§ 5 Außerkrafttreten


§ 5 ändert mWv. 1. Januar 2041 SoldRehaHomG offen

Dieses Gesetz tritt am 31. Dezember 2040 außer Kraft.

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