1Die Nutzung des Fachverfahrens „Stimmrechtsmitteilungen (
§§ 33 ff.
WpHG)" auf der MVP erfordert eine vorherige Registrierung auf der MVP und eine Zulassung zum Fachverfahren durch die Bundesanstalt.
2Die Voraussetzungen für die Registrierung nach dem Benutzerhandbuch für die MVP
2 sind zu beachten.
3Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Fachverfahren nach dem Informationsblatt zur Nutzung des Fachverfahrens „Stimmrechtsmitteilungen (
§§ 33 ff.
WpHG)"
3 sind zu beachten.
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- 2
- Amtlicher Hinweis: Im Internet abrufbar unter www.bafin.de in der Rubrik „Die BaFin » Service » MVP Portal" am Ende der Seite unter „Zusatzinformationen » Handbücher".
- 3
- Amtlicher Hinweis: Im Internet abrufbar unter www.bafin.de in der Rubrik „Recht & Regelungen » Verwaltungspraxis » Merkblätter".