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§ 5 - Zahntechnikerausbildungsverordnung (ZahntechAusbV)

V. v. 23.03.2022 BGBl. I S. 589 (Nr. 12)
Geltung ab 01.08.2022; FNA: 7110-6-137 Handwerk im Allgemeinen

§ 5 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild



(1) 1Die Berufsausbildung gliedert sich in:

1.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie

2.
integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

2Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen gebündelt.

(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

1.
Erstellen von Arbeitsunterlagen einschließlich Umsetzen in Kieferbewegungssimulatoren in konventioneller und optisch-elektronischer Form sowie deren Archivierung,

2.
sowohl Herstellen als auch Instandsetzen von partiellem Zahnersatz,

3.
sowohl Herstellen als auch Instandsetzen von totalem Zahnersatz,

4.
sowohl Herstellen als auch Wiederherstellen von festsitzendem Zahnersatz,

5.
sowohl Herstellen als auch Instandsetzen von bedingt herausnehmbarem Zahnersatz,

6.
sowohl Herstellen als auch Instandsetzen von zahntechnischen therapeutischen Geräten,

7.
sowohl Herstellen als auch Instandsetzen von kieferorthopädischen Geräten,

8.
Handhaben sowohl von Epithesen als auch von Obturatoren,

9.
Beurteilen und Umsetzen von funktionalen und ästhetischen Kunden- und Patientenanforderungen,

10.
Erfassen der extra- und intraoralen stomatognathen Patientensituation durch optische und taktile Verfahren,

11.
Durchführen vorbereitender Maßnahmen zur navigierten zahnmedizinischen Implantation,

12.
Auswählen der Herstellungsverfahren sowie Handhaben von Arbeitsmitteln,

13.
Kommunizieren, insbesondere Betreuen sowohl von Kundinnen und Kunden als auch Patientinnen und Patienten sowie

14.
Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen.

(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

1.
Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,

2.
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,

3.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit und

4.
digitalisierte Arbeitswelt.

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Zitierungen von § 5 ZahntechAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 ZahntechAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZahntechAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage ZahntechAusbV (zu § 4 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Zahntechniker und zur Zahntechnikerin
... in konventioneller und optisch-elektronischer Form sowie deren Archivierung ( § 5 Absatz 2 Nummer 1 ) a) extraorale Abformungen erstellen b) Abformungen prüfen, für die ... Herstellen als auch Instandsetzen von partiellem Zahnersatz ( § 5 Absatz 2 Nummer 2 ) a) individuelle Lageorientierung des partiellen Zahn- ersatzes funktionsorientiert ... Herstellen als auch Instandsetzen von totalem Zahnersatz ( § 5 Absatz 2 Nummer 3 ) a) totalen Zahnersatz nach Analyse von Arbeitsunter- lagen konstruieren, ... Herstellen als auch Wiederherstellen von fest- sitzendem Zahnersatz ( § 5 Absatz 2 Nummer 4 ) a) Arbeitsunterlagen bewerten und aufbereiten b) Präparationsarten erkennen ... als auch Instandsetzen von bedingt herausnehmbarem Zahn- ersatz ( § 5 Absatz 2 Nummer 5 ) a) Einschubrichtung von Verbindungselementen planen und festlegen b) ... als auch Instandsetzen von zahn- technischen therapeutischen Geräten ( § 5 Absatz 2 Nummer 6 ) a) Arbeitsunterlagen bewerten und aufbereiten b) adjustierte und nichtadjustierte ... Herstellen als auch Instandsetzen von kiefer- orthopädischen Geräten ( § 5 Absatz 2 Nummer 7 ) a) kieferorthopädische Arbeitsunterlagen, insbeson- dere unter ... sowohl von Epithesen als auch von Obturatoren ( § 5 Absatz 2 Nummer 8 ) a) Epithesen und Obturatoren klassifizieren und nach Indikation handhaben und ... von funktionalen und ästhe- tischen Kunden- und Patientenanforderungen ( § 5 Absatz 2 Nummer 9 ) a) berufsspezifische Fachtermini anwenden b) berufsbezogene Vorschriften und ... stomatognathen Patientensituation durch optische und taktile Verfahren ( § 5 Absatz 2 Nummer 10 ) a) digitale Aufträge erfassen, unter kundenspezifischen Vorgaben und unter ... Maßnahmen zur navigierten zahnmedizinischen Implanta- tion ( § 5 Absatz 2 Nummer 11 ) a) Datensätze von 3D-Gesichtsscan, Intraoralscan und digitalen ... der Herstellungs- verfahren sowie Handhaben von Arbeitsmitteln ( § 5 Absatz 2 Nummer 12 ) a) Betriebs- und Gebrauchsanweisungen, Verarbei- tungsanleitungen sowie ... sowohl von Kundinnen und Kunden als auch Patientinnen und Patienten ( § 5 Absatz 2 Nummer 13 ) a) adressatengerecht kommunizieren b) in interdisziplinären Teams unter ... qualitäts- sichernder Maßnahmen ( § 5 Absatz 2 Nummer 14 ) a) Bedeutung des Qualitätsmanagements und des je- weiligen ... des Ausbil- dungsbetriebes, Berufs- bildung sowie Arbeits- und Tarifrecht ( § 5 Absatz 3 Nummer 1 ) a) den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Ge- schäftsprozesse des ... 2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ( § 5 Absatz 3 Nummer 2 ) a) Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Ar- beitsschutz- und ... ergreifen 3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit ( § 5 Absatz 3 Nummer 3 ) a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt ... 4 Digitalisierte Arbeitswelt ( § 5 Absatz 3 Nummer 4 ) a) mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und ...