Das
Rechtsextremismus-Datei-Gesetz vom
20. August 2012 (BGBl. I S. 1798), das zuletzt durch
Artikel 11 des Gesetzes vom 17. August 2017 (BGBl. I S. 3202) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe oo wird das Wort „Dateien" durch das Wort „Dateisystemen" ersetzt.
- 2.
- In § 5 Absatz 2 Satz 7 werden die Wörter „zu sperren" durch die Wörter „in ihrer Verarbeitung einzuschränken" ersetzt.
- 3.
- In § 9 Absatz 2 wird das Wort „sperren" durch die Wörter „in ihrer Verarbeitung einschränken" ersetzt.
- 4.
- In § 10 Absatz 2 wird die Angabe „§ 9" durch die Angabe „§ 64" ersetzt.
- 5.
- § 11 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 wird die Angabe „§ 24" durch die Angabe „§ 9" ersetzt und werden nach dem Wort „Bundesdatenschutzgesetz" die Wörter „der oder" eingefügt.
- bb)
- In Satz 3 wird das Wort „Der" durch die Wörter „Die oder der" ersetzt.
- b)
- In Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „§ 19" durch die Angabe „§ 57" ersetzt.
- 6.
- § 12 wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Überschrift wird das Wort „Sperrung" durch die Wörter „Einschränkung der Verarbeitung" ersetzt.
- b)
- Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 wird das Wort „Sperrung" durch die Wörter „Einschränkung der Verarbeitung" ersetzt.
- bb)
- In Satz 2 wird das Wort „Gesperrte" durch die Wörter „In der Verarbeitung eingeschränkte" ersetzt.
- 7.
- § 13 wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Überschrift wird das Wort „Errichtungsanordnung" durch die Wörter „Festlegungen für die gemeinsame Datei" ersetzt.
- b)
- In Satz 1 werden in dem Satzteil vor Nummer 1 die Wörter „in einer Errichtungsanordnung" gestrichen.
- c)
- In Satz 2 werden die Wörter „Die Errichtungsanordnung bedarf" durch die Wörter „Die Festlegungen bedürfen" ersetzt.
- d)
- In Satz 3 wird das Wort „Der" durch die Wörter „Die oder der" und werden die Wörter „Erlass der Errichtungsanordnung" durch die Wörter „den Festlegungen" ersetzt.
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328