Tools:
Update via:
§ 61e - Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Artikel 1 G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2585 (Nr. 51); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 13.10.2026 BGBl. 2026 I Nr. 304
Geltung ab 01.03.2010; FNA: 753-13 Wasserwirtschaft
| |
Geltung ab 01.03.2010; FNA: 753-13 Wasserwirtschaft
| |
§ 61e Tiefgreifende industrielle Transformation von Anlagen
(1) Die zuständige Behörde kann die Frist nach § 61c Absatz 5 Satz 1 für vorhandene Direkteinleitungen von Abwasser nach § 61a Satz 1 auf höchstens acht Jahre nach Veröffentlichung von BVT-Schlussfolgerungen im Amtsblatt der Europäischen Union verlängern, wenn
- 1.
- der Betreiber der jeweiligen Anlage nach § 3 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen sich zur tiefgreifenden industriellen Transformation der Anlage gemäß § 3 Absatz 6m des Bundes-Immissionsschutzgesetzes verpflichtet und sichergestellt wird, dass nach Ablauf der verlängerten Frist die Anforderungen nach § 61c Absatz 1 oder, wenn Zukunftstechniken zur Anwendung kommen, die mit Zukunftstechniken assoziierten Emissionswerte eingehalten werden,
- 2.
- die Genehmigung nach § 60 Absatz 3 oder nach § 4 Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder die Erlaubnis eine Beschreibung der tiefgreifenden industriellen Transformation, der mit den besten verfügbaren Techniken oder, wenn Zukunftstechniken zur Anwendung kommen, mit Zukunftstechniken assoziierten Emissionswerte, die erreicht werden sollen, sowie den Zeitplan für die Umsetzung und die Etappenziele enthält,
- 3.
- der Betreiber der zuständigen Behörde jährlich einen Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung der tiefgreifenden industriellen Transformation vorlegt und
- 4.
- sichergestellt ist, dass keine schädlichen Gewässerveränderungen hervorgerufen werden und ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt gewährleistet wird.
(2) 1Darüber hinaus kann die zuständige Behörde vorhandene Direkteinleitungen von Abwasser nach § 61a Satz 1 von der Verpflichtung zur Einhaltung der neuen Emissionsgrenzwerte der Rechtsverordnung nach § 61c Absatz 1 freistellen, wenn
- 1.
- sich der Betreiber der jeweiligen Anlage nach § 3 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen zur tiefgreifenden industriellen Transformation verpflichtet, die in der Stilllegung der bestehenden Anlage und ihrer Ersetzung durch eine neue Anlage am selben oder einem anderen Standort innerhalb der Europäischen Union besteht und die tiefgreifende industrielle Transformation innerhalb von acht Jahren nach Veröffentlichung von BVT-Schlussfolgerungen abgeschlossen wird,
- 2.
- der Betreiber unter Vorlage eines Stilllegungsplans, des zugehörigen Zeitplans und der Etappenziele den Verzicht auf die Erlaubnis für die vorhandene Direkteinleitung für einen Zeitpunkt innerhalb von acht Jahren nach Veröffentlichung von BVT-Schlussfolgerungen erklärt,
- 3.
- der Betreiber der zuständigen Behörde jährlich einen Bericht über die Fortschritte in Bezug auf den Stilllegungsplan für die bestehende Anlage und ihre Ersetzung durch eine neue Anlage vorlegt und
- 4.
- sichergestellt ist, dass keine schädlichen Gewässerveränderungen hervorgerufen werden und ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt gewährleistet wird.
Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen G. v. 13. Oktober 2026 BGBl. 2026 I Nr. 304 m.W.v. 21. Oktober 2026
Frühere Fassungen von § 61e WHG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
|---|---|---|
| aktuell vorher | 21.10.2026 | Artikel 2 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen vom 13.10.2026 BGBl. 2026 I Nr. 304 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 61e WHG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 61e WHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WHG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen
G. v. 13.10.2026 BGBl. 2026 I Nr. 304
Artikel 2 RL-2024/1785-UG Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
... der Schadstoffkonzentration im aufnehmenden Oberflächengewässer § 61e Tiefgreifende industrielle Transformation von Anlagen § 61f Abweichung von ... die Ergebnisse der Überwachung nach diesen Vorschriften zu übermitteln. § 61e Tiefgreifende industrielle Transformation von Anlagen (1) Die zuständige ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/61e_WHG.htm
