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§ 62 - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

neugefasst durch B. v. 15.03.2022 BGBl. I S. 610; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 14.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 365
Geltung ab 01.07.2004; FNA: 368-3 Kostenrecht
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§ 62 Verfahren nach dem Therapieunterbringungsgesetz



Die Regelungen des Therapieunterbringungsgesetzes zur Rechtsanwaltsvergütung bleiben unberührt.





 

Frühere Fassungen von § 62 RVG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2011Artikel 6 Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen
vom 22.12.2010 BGBl. I S. 2300

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 62 RVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 62 RVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen
G. v. 22.12.2010 BGBl. I S. 2300
Artikel 6 SiVerwNOG Folgeänderung zu Artikel 5
... 62 Verfahren nach dem Therapieunterbringungsgesetz". 2. Folgender § 62 wird angefügt: „§ 62 Verfahren nach dem ... 2. Folgender § 62 wird angefügt: „§ 62 Verfahren nach dem Therapieunterbringungsgesetz Die Regelungen des ...