§ 62 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 62 WpHG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur begleitenden Ausführung der Verordnung (EU) 2020/1503 und der Umsetzung der Richtlinie EU 2020/1504 zur Regelung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern (Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz) und anderer europarechtlicher Finanzmarktvorschriften
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1568
Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446
Artikel 3 2. FiMaNoG Weitere Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes (vom 22.07.2017) ... Meldemechanismen § 61 Überwachung der Organisationspflichten § 62 Prüfung der Organisationspflichten; Verordnungsermächtigung Abschnitt 11 ... Anfechtungsklage gegen Maßnahmen nach Satz 1 haben keine aufschiebende Wirkung. § 62 Prüfung der Organisationspflichten; Verordnungsermächtigung Unbeschadet des ... Absatz 3 und 4 gilt entsprechend." 60. Der Wortlaut des § 62 wird Absatz 1 und folgender Absatz 2 wird angefügt: „(2) Das ...
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