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§ 63 - Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Artikel 1 G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1728 (Nr. 37); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 16.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 280
Geltung ab 01.11.2020; FNA: 754-30 Energieversorgung
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§ 63 Raumweise Regelung der Raumtemperatur



(1) 1Wird eine heizungstechnische Anlage mit Wasser als Wärmeträger in ein Gebäude eingebaut, hat der Bauherr oder der Eigentümer dafür Sorge zu tragen, dass die heizungstechnische Anlage mit einer selbsttätig wirkenden Einrichtung zur raumweisen Regelung der Raumtemperatur ausgestattet ist. 2Satz 1 ist nicht anzuwenden auf

1.
eine Fußbodenheizung in Räumen mit weniger als sechs Quadratmetern Nutzfläche oder

2.
ein Einzelheizgerät, das zum Betrieb mit festen oder flüssigen Brennstoffen eingerichtet ist.

(2) Mit Ausnahme von Wohngebäuden ist für Gruppen von Räumen gleicher Art und Nutzung eine Gruppenregelung zulässig.

(3) 1Soweit die in Absatz 1 Satz 1 geforderte Ausstattung bei einem bestehenden Gebäude nicht vorhanden ist, muss der Eigentümer sie nachrüsten. 2Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 sind entsprechend anzuwenden.

(4) Eine Fußbodenheizung, die vor dem 1. Februar 2002 eingebaut worden ist, darf abweichend von Absatz 1 Satz 1 mit einer Einrichtung zur raumweisen Anpassung der Wärmeleistung an die Heizlast ausgestattet werden.

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Zitierungen von § 63 GEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 63 GEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 89 GEG Fördermittel (vom 01.01.2024)
... die Anforderungen nach den §§ 47 und 48 sowie § 50 und nach den §§ 61 bis 73 übererfüllt werden. Einzelheiten werden insbesondere durch ...
§ 96 GEG Private Nachweise (vom 01.01.2024)
... in Verbindung mit Absatz 3, 3. Einbau von Zentralheizungen nach den §§ 61 bis 63 , 4. Ausstattung von Zentralheizungen mit Regelungseinrichtungen nach den §§ ... 4. Ausstattung von Zentralheizungen mit Regelungseinrichtungen nach den §§ 61 bis 63 , 5. Einbau von Umwälzpumpen in Zentralheizungen und Zirkulationspumpen in ...
§ 108 GEG Bußgeldvorschriften (vom 01.01.2024)
... Ausstattung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachrüstet, 10. entgegen § 63 Absatz 1 Satz 1 nicht dafür Sorge trägt, dass eine heizungstechnische Anlage mit Wasser als ...