§ 67 - Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)

Artikel 1 G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1728 (Nr. 37); zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 23.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 226
Geltung ab 01.11.2020; FNA: 754-30 Energieversorgung
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§ 67 Regelung der Volumenströme


§ 67 wird in 4 Vorschriften zitiert

(1) Beim Einbau einer Anlage nach § 65 Satz 1 in Gebäude und bei der Erneuerung eines Zentralgerätes oder eines Luftkanalsystems einer solcher Anlage muss diese Anlage mit einer Einrichtung zur selbsttätigen Regelung der Volumenströme in Abhängigkeit von den thermischen und stofflichen Lasten oder zur Einstellung der Volumenströme in Abhängigkeit von der Zeit ausgestattet werden, wenn der Zuluftvolumenstrom dieser Anlage höher ist als

1.
neun Kubikmeter pro Stunde je Quadratmeter versorgter Nettogrundfläche des Nichtwohngebäudes oder

2.
neun Kubikmeter pro Stunde je Quadratmeter versorgter Gebäudenutzfläche des Wohngebäudes.

(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, soweit in den versorgten Räumen auf Grund des Arbeits- und Gesundheitsschutzes erhöhte Zuluftvolumenströme erforderlich oder Laständerungen weder messtechnisch noch hinsichtlich des zeitlichen Verlaufs erfassbar sind.

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Zitierungen von § 67 GModG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 67 GModG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GModG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 89 GModG Fördermittel (vom 29.07.2026)
... der geförderten Maßnahme die Anforderungen nach den §§ 35, 36, 38, 56 und 61 bis 70 übererfüllt werden. Einzelheiten werden insbesondere durch ...
§ 96 GModG Private Nachweise (vom 29.07.2026)
... Anlagen oder Zentralgeräten und Luftkanalsystemen solcher Anlagen nach den §§ 65 bis 68, 8. Ausrüstung von Anlagen nach Nummer 7 mit Einrichtung zur ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
G. v. 23.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 226
Artikel 1 GModGEG Änderung des Gebäudeenergiegesetzes
... der elektrischen Leistung § 66 Regelung der Be- und Entfeuchtung § 67 Regelung der Volumenströme § 68 Wärmerückgewinnung  ... der geförderten Maßnahme die Anforderungen nach den §§ 35, 36, 38, 56 und 61 bis 70 übererfüllt werden." bb) In Satz 3 wird die Angabe ...
Artikel 2 GModGEG Änderung des Gebäudemodernisierungsgesetzes
... 5 Satz 4" durch die Angabe „§ 60a Absatz 4 Satz 4" ersetzt. 26. § 67 Absatz 1 wird durch den folgenden Absatz 1 ersetzt: „(1) Beim Einbau einer Anlage nach ...


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