(1) Die Länder dürfen zentrale Register einrichten zu dem Zweck, die Registereinträge der angeschlossenen Standesämter zu erfassen, ihre Benutzung nach Absatz 3 sowie ihre Fortführung nach Absatz 4 zu ermöglichen.
(2)
1Die Standesämter dürfen bei ihnen gespeicherte Registereinträge an das zentrale Register übermitteln.
2Die Länder können zulassen, dass die elektronische Erfassung eines Altregisters nach
§ 76 Absatz 5 auch durch ein angeschlossenes Standesamt erfolgt, das den Haupteintrag nicht selbst errichtet hat.
3Die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten trägt die übermittelnde Stelle.
4Das zentrale Register darf die Daten speichern zum Zweck der Übermittlung nach Absatz 3.
(3) Die Standesämter dürfen zur Erfüllung der ihnen obliegenden Aufgaben bei dem zentralen Register Registereinträge nutzen, wenn die Angaben benötigt werden zur Erteilung von Personenstandsurkunden, elektronischen Personenstandsbescheinigungen und Auskünften sowie zur Gewährung von Einsicht in die Personenstandsregister und Durchsicht dieser Register nach den
§§ 55,
61 bis 66; die Benutzung der Personenstandsregister kann allen an das zentrale Register angeschlossenen Standesämtern gewährt werden.
(4) Die Länder können zulassen, dass an das zentrale Register übermittelte Registereinträge abweichend von
§ 5 Absatz 4 von jedem angeschlossenen Standesamt fortgeführt werden dürfen.
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Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
V. v. 22.11.2008 BGBl. I S. 2263; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 11.04.2025 BGBl. 2025 I Nr. 112
3. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (3. PStRÄndG)
G. v. 19.10.2022 BGBl. I S. 1744
G. v. 07.05.2013 BGBl. I S. 1122, 2440
G. v. 19.02.2007 BGBl. I S. 122; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 04.07.2008 BGBl. I S. 1188
Artikel 5 PStRG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 24.05.2007) ... Artikel 1 § 67 Abs. 4, §§ 73, 74 und 77 Abs. 1 sowie Artikel 2 Abs. 13 Nr. 4 § 82a Abs. 6 bis 8 ... durch Artikel 14 des Gesetzes vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3322), und Artikel 1 § 67 Abs. 4 dieses Gesetzes außer Kraft. ...