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§ 67e - Strafgesetzbuch (StGB)

neugefasst durch B. v. 13.11.1998 BGBl. I S. 3322; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 450-2 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze
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§ 67e Überprüfung



(1) 1Das Gericht kann jederzeit prüfen, ob die weitere Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung auszusetzen oder für erledigt zu erklären ist. 2Es muß dies vor Ablauf bestimmter Fristen prüfen.

(2) Die Fristen betragen bei der Unterbringung

 
in einer Entziehungsanstalt sechs Monate,

in einem psychiatrischen Krankenhaus ein Jahr,

in der Sicherungsverwahrung ein Jahr, nach dem Vollzug von zehn Jahren der Unterbringung neun Monate.

(3) 1Das Gericht kann die Fristen kürzen. 2Es kann im Rahmen der gesetzlichen Prüfungsfristen auch Fristen festsetzen, vor deren Ablauf ein Antrag auf Prüfung unzulässig ist.

(4) 1Die Fristen laufen vom Beginn der Unterbringung an. 2Lehnt das Gericht die Aussetzung oder Erledigungserklärung ab, so beginnen die Fristen mit der Entscheidung von neuem.



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Frühere Fassungen von § 67e StGB

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.06.2013Artikel 1 Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung
vom 05.12.2012 BGBl. I S. 2425
aktuell vorher 20.07.2007Artikel 1 Gesetz zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt
vom 16.07.2007 BGBl. I S. 1327
aktuellvor 20.07.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 67e StGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 67e StGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 68d StGB Nachträgliche Entscheidungen; Überprüfungsfrist (vom 01.01.2011)
... das Gericht spätestens vor Ablauf von zwei Jahren, ob sie aufzuheben ist. § 67e Absatz 3 und 4 gilt ...
 
Zitat in folgenden Normen

Jugendgerichtsgesetz (JGG)
neugefasst durch B. v. 11.12.1974 BGBl. I S. 3427; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
§ 7 JGG Maßregeln der Besserung und Sicherung (vom 01.06.2013)
... zur Bewährung auszusetzen oder für erledigt zu erklären ist (§ 67e des Strafgesetzbuches), beträgt in den Fällen der Absätze 2 und 4 sechs Monate, ...

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
neugefasst durch B. v. 15.03.2022 BGBl. I S. 610; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 14.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 365
Anlage 1 RVG (zu § 2 Abs. 2) Vergütungsverzeichnis (vom 13.10.2023)
... oder Nebenkläger eingelegte Revision oder 3. in Verfahren nach den §§ 57a und 67e StGB Neben der Gebühr für die Begründung der Revision entsteht für die ...

Strafprozeßordnung (StPO)
neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074, 1319; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
§ 463 StPO Vollstreckung von Maßregeln der Besserung und Sicherung (vom 01.10.2023)
... 454 Abs. 1, 3 und 4 gilt auch für die nach § 67c Abs. 1, § 67d Abs. 2 und 3, § 67e Abs. 3 , den §§ 68e, 68f Abs. 2 und § 72 Abs. 3 des Strafgesetzbuches zu treffenden ... der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 des Strafgesetzbuches) nach § 67e des Strafgesetzbuches ist eine gutachterliche Stellungnahme der Maßregelvollzugseinrichtung einzuholen, in der der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvR 2365/09, 2 BvR 740/10, 2 BvR 2333/08, 2 BvR 1152/10, 2 BvR 571/10 - (zu den §§ 66, 66a, 66b und § 67d in Verbindung mit § 2 des Strafgesetzbuchs sowie den §§ 7und 106 des Jugendgerichtsgesetzes)
B. v. 30.05.2011 BGBl. I S. 1003
Entscheidung BVerfGE20110504
... sechs Monate, in den übrigen Fällen des Buchstaben a) abweichend von § 67e Absatz 2 des Strafgesetzbuchs ein Jahr. Die vorstehende Entscheidungsformel hat ...

Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung
G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2425
Artikel 1 StGBuaÄndG Änderung des Strafgesetzbuches
... der Aussetzung nach Satz 1 oder 2 tritt Führungsaufsicht ein." 6. In § 67e Absatz 2 werden die Wörter „zwei Jahre" durch die Wörter „ein Jahr, ...

Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht
G. v. 08.07.2008 BGBl. I S. 1212
Artikel 1 JuSiVerwEG Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
... der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung zur Bewährung auszusetzen ist (§ 67e des Strafgesetzbuches), beträgt in den Fällen der Absätze 2 und 3 ein ...

Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen
G. v. 22.12.2010 BGBl. I S. 2300
Artikel 1 SiVerwNOG Änderung des Strafgesetzbuches
... prüft das Gericht spätestens vor Ablauf von zwei Jahren, ob sie aufzuheben ist. § 67e Absatz 3 und 4 gilt entsprechend." 9. § 68e Absatz 1 wird wie folgt ...

Gesetz zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuches und zur Änderung anderer Vorschriften
G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1610
Artikel 2 PsychKrURÄndG Änderung der Strafprozessordnung
... Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 des Strafgesetzbuches) nach § 67e des Strafgesetzbuches ist eine gutachterliche Stellungnahme der Maßregelvollzugseinrichtung ... dem neuen Satz 2 werden die Wörter „Im Rahmen der Überprüfungen nach § 67e des Strafgesetzbuches soll das Gericht nach jeweils fünf Jahren" durch die Wörter ...

Gesetz zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt
G. v. 16.07.2007 BGBl. I S. 1327
Artikel 1 PsyKrhUntSBG Änderung des Strafgesetzbuches
... wenn die Voraussetzungen des § 64 Satz 2 nicht mehr vorliegen." 5. § 67e wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort ...
Artikel 2 PsyKrhUntSBG Änderung der Strafprozessordnung
... Absatz 4 eingefügt: „(4) Im Rahmen der Überprüfungen nach § 67e des Strafgesetzbuches soll das Gericht nach jeweils fünf Jahren vollzogener Unterbringung in ...