§ 68 Ehrenbeamte
1Erleidet der Ehrenbeamte einen Dienstunfall (
§ 31), so hat er Anspruch auf ein Heilverfahren (
§ 33).
2Außerdem kann ihm Ersatz von Sachschäden (
§ 32) und von der obersten Dienstbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat ein nach billigem Ermessen festzusetzender Unterhaltsbeitrag bewilligt werden.
3Das gleiche gilt für seine Hinterbliebenen.
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interne Verweise§ 63 BeamtVG Gleichstellungen (vom 01.07.2020) ... nach § 43 des Bundesbeamtengesetzes, den §§ 59 und 61 Abs. 1 Satz 4 und § 68 als Ruhegehalt, Witwen- oder Waisengeld, 9. die Bezüge der nach § 32 des ...
Zitat in folgenden NormenBundesbeamtengesetz (BBG)
Artikel 1 G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 72
§ 133 BBG Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte (vom 07.07.2021) ... für Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte und ihre Hinterbliebenen richtet sich nach § 68 des Beamtenversorgungsgesetzes . (3) Im Übrigen regeln sich die Rechtsverhältnisse nach den besonderen ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBesoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG)
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 05.01.2017 BGBl. I S. 17
Zitate in aufgehobenen TitelnBundesbeamtengesetz (BBG)
neugefasst durch B. v. 31.03.1999 BGBl. I S. 675; aufgehoben durch Artikel 17 G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160
§ 177 BBG ... Die Unfallfürsorge für Ehrenbeamte und ihre Hinterbliebenen richtet sich nach § 68 des Beamtenversorgungsgesetzes. (3) Im übrigen regeln sich die ...
Heilverfahrensverordnung (HeilvfV)
V. v. 25.04.1979 BGBl. I S. 502; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 09.11.2020 BGBl. I S. 2349
§ 10 HeilvfV ... bei völliger Erwerbsunfähigkeit nicht übersteigen. Ehrenbeamten (§ 68 des Beamtenversorgungsgesetzes) kann ein Verdienstausfall nach billigem Ermessen erstattet ...
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