(1) Zum Grundvermögen gehören
- 1.
- der Grund und Boden, die Gebäude, die sonstigen Bestandteile und das Zubehör,
- 2.
- das Erbbaurecht,
- 3.
- das Wohnungseigentum, Teileigentum, Wohnungserbbaurecht und Teilerbbaurecht nach dem Wohnungseigentumsgesetz,
soweit es sich nicht um land- und forstwirtschaftliches Vermögen (§
33) oder um Betriebsgrundstücke (§
99) handelt.
(2) 1In das Grundvermögen sind nicht einzubeziehen
- 1.
- Bodenschätze,
- 2.
- die Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören (Betriebsvorrichtungen), auch wenn sie wesentliche Bestandteile sind.
2Einzubeziehen sind jedoch die Verstärkungen von Decken und die nicht ausschließlich zu einer Betriebsanlage gehörenden Stützen und sonstigen Bauteile wie Mauervorlagen und Verstrebungen.
§ 17 BewG Geltungsbereich ... Maßgabe der jeweiligen Einzelsteuergesetze anzuwenden. (2) Die §§ 18 bis 94, 122 und 125 bis 132 gelten für die Grundsteuer und die §§ 121a und 133 ... für die Gewerbesteuer. (3) Soweit sich nicht aus den §§ 19 bis 150 etwas anderes ergibt, finden neben diesen auch die Vorschriften des Ersten Teils dieses ...
§ 18 BewG Vermögensarten ... (§§ 33 bis 67, § 31), 2. Grundvermögen (§§ 68 bis 94, § 31), 3. Betriebsvermögen (§§ 95 bis 109, ...
G. v. 26.11.2019 BGBl. I S. 1794; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 2 GrStRefG Weitere Änderung des Bewertungsgesetzes ... „§§ 63 bis 67 (weggefallen)". l) Die Angaben zu den §§ 68 und 69 werden wie folgt gefasst: „§§ 68 und 69 ... l) Die Angaben zu den §§ 68 und 69 werden wie folgt gefasst: „ §§ 68 und 69 (weggefallen)". m) Die Angabe zu § 71 wird wie folgt gefasst: ... 33 bis 67, § 31)" gestrichen. b) In Nummer 2 wird die Angabe „( §§ 68 bis 94, § 31)" gestrichen. c) In Nummer 3 wird die Angabe ... der übrigen Länder trifft." 6. Die §§ 21 bis 29, 32 bis 69, 71 bis 94, 121a und 122 werden aufgehoben. 7. § 97 Absatz 1 Satz 2 wird ...
G. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2878