§ 69 Berechnung der Fristen
Die Fristen dieses Abschnitts beginnen mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem das für den Beginn der Frist maßgebende Ereignis eingetreten ist.
interne Verweise§ 71 UrhG Nachgelassene Werke (vom 07.06.2021) ... öffentliche Wiedergabe früher erfolgt ist, nach dieser. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen. --- *) Anm. d. Red.: Die nicht durchführbare ...
§ 72 UrhG Lichtbilder ... oder erlaubterweise öffentlich wiedergegeben worden ist. Die Frist ist nach § 69 zu ...
§ 85 UrhG Verwertungsrechte (vom 07.06.2021) ... erlischt das Recht 50 Jahre nach der Herstellung des Tonträgers. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen. (4) § 10 Absatz 1 und die §§ 23 und 27 Absatz 2 und 3 ...
§ 87 UrhG Sendeunternehmen (vom 07.06.2021) ... Das Recht erlischt 50 Jahre nach der ersten Funksendung. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen. (4) § 10 Abs. 1 sowie die Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6 mit ...
§ 143 UrhG Inkrafttreten ... Die §§ 64 bis 67, 69 , 105 Abs. 1 bis 3 und § 138 Abs. 5 treten am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in ...
Zitat in folgenden NormenZweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
G. v. 26.10.2007 BGBl. I S. 2513
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes
G. v. 31.05.2021 BGBl. I S. 1204
Neuntes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes
G. v. 02.07.2013 BGBl. I S. 1940
Artikel 1 9. UrhGÄndG ... zur öffentlichen Wiedergabe benutzt worden ist. (3) Die Fristen sind nach § 69 zu berechnen." 7. § 85 Absatz 3 wird wie folgt geändert: a) ...
Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
G. v. 26.10.2007 BGBl. I S. 2513
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