§ 6 - Besondere Gebührenverordnung Telekommunikation (BMDVTKBGebV)

V. v. 20.12.2023 BGBl. 2024 I Nr. 1; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 06.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 32
Geltung ab 01.12.2021, abweichend siehe § 6; FNA: 202-5-25 Verwaltungsgebühren
|

§ 6 Übergangsvorschrift


§ 6 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

Abschnitt 1 Unterabschnitt 5 Nummer 5.8 bis 5.10 der Anlage ist auf alle dort genannten gebührenfähigen Leistungen anzuwenden, die ab dem 1. Dezember 2021 begonnen wurden.


Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung Telekommunikation V. v. 23. Juli 2024 BGBl. 2024 I Nr. 256 m.W.v. 1. Dezember 2021

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Frühere Fassungen von § 6 BMDVTKBGebV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.12.2021 (02.08.2024)Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung Telekommunikation
vom 23.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 256

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 6 BMDVTKBGebV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 BMDVTKBGebV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BMDVTKBGebV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung Telekommunikation
V. v. 23.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 256
Artikel 1 1. BMDVTKBGebVÄndV Änderung der Besonderen Gebührenverordnung Telekommunikation
... 2023 (BGBl. 2024 I Nr. 1) wird wie folgt geändert: 1. Nach § 5 wird folgender § 6 eingefügt: „§ 6 Übergangsvorschrift Abschnitt 1 ... 1. Nach § 5 wird folgender § 6 eingefügt: „ § 6 Übergangsvorschrift Abschnitt 1 Unterabschnitt 5 Nummer 5.8 bis 5.10 der Anlage ... anzuwenden, die ab dem 1. Dezember 2021 begonnen wurden." 2. Der bisherige § 6 wird § 7. 3. In Abschnitt 1 Unterabschnitt 5 der Anlage werden die Nummern 5.8 bis ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed