§ 6 - Bundeskompensationsverordnung (BKompV)

V. v. 14.05.2020 BGBl. I S. 1088 (Nr. 25)
Geltung ab 03.06.2020; FNA: 791-9-8 Naturschutz
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§ 6 Bewertung weiterer Schutzgüter


§ 6 wird in 4 Vorschriften zitiert

(1) 1Die Erfassung und Bewertung der in der Anlage 1 Spalte 1 und 2 genannten weiteren Schutzgüter und Funktionen erfolgt anhand der Anlage 1 Spalte 3. 2Die Bedeutung der erfassten Funktionen ist anschließend jeweils innerhalb des in der Anlage 1 Spalte 4 genannten Rahmens anhand der Wertstufen „sehr gering", „gering", „mittel", „hoch", „sehr hoch" und „hervorragend" zu bewerten.

(2) 1Zur Bewertung der zu erwartenden unvermeidbaren Beeinträchtigungen der Schutzgüter und Funktionen nach Anlage 1 Spalte 1 und 2 sind die ausgehenden Wirkungen des Vorhabens auf die erfassten und bewerteten Funktionen zu ermitteln und im Hinblick auf ihre Stärke, Dauer und Reichweite den Stufen „gering", „mittel" und „hoch" zuzuordnen. 2Anschließend ist anhand der Anlage 3 festzustellen, ob die einzelnen zu erwartenden Beeinträchtigungen für die jeweils betroffene Funktion als nicht erheblich, erheblich oder erheblich mit besonderer Schwere einzustufen sind.

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Zitierungen von § 6 BKompV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 BKompV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BKompV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 BKompV Grundsätze der Bewertung des vorhandenen Zustands und der zu erwartenden unvermeidbaren Beeinträchtigungen
... sehr gering eingeschätzt werden, bleiben bei der Bewertung nach § 5 Absatz 3 Satz 1 und § 6 Absatz 2 Satz 1 außer Betracht. Unterhaltungsmaßnahmen an Energieleitungen sind in der Regel ... Die Erfassung und Bewertung erfolgt nach Maßgabe des § 6 ...
§ 14 BKompV Höhe der Ersatzzahlung
... Pfeilern von Talbrücken und vergleichbaren baulichen Anlagen entsprechend der nach § 6 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Anlage 1 Spalte 4 ermittelten Wertstufe des betroffenen Landschaftsbildes je ... e) in Wertstufe 6: 800 Euro, 2. bei Gebäuden entsprechend der nach § 6 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Anlage 1 Spalte 4 ermittelten Wertstufe des betroffenen Landschaftsbildes je ... e) in Wertstufe 6: 0,08 Euro, 3. bei Abgrabungen entsprechend der nach § 6 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Anlage 1 Spalte 4 ermittelten Wertstufe des betroffenen Landschaftsbildes je ... e) in Wertstufe 6: 0,80 Euro, 4. bei Aufschüttungen entsprechend der nach § 6 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Anlage 1 Spalte 4 ermittelten Wertstufe des betroffenen Landschaftsbildes je 100 ...
Anlage 1 BKompV (zu § 4 Absatz 3, § 6 Absatz 1 und 2 und § 14 Absatz 2 Satz 1) Bestandserfassung und -bewertung weiterer Schutzgüter und Funktionen
... der Hydromorphologie und des Abflusses Die Bewertung erfolgt abweichend von § 6 Absatz 1 Satz 2 verbal-argumentativ. Dabei wird u. a. die Einstufung des öko- ... und Mächtigkeit der Deckschichten u. a. Die Bewertung erfolgt abweichend von § 6 Absatz 1 Satz 2 verbal-argumentativ. Dabei wird u. a. die Einstufung des  ... Überschwemmungsflächen Die Bewertung erfolgt abweichend von § 6 Absatz 1 Satz 2 verbal-argumentativ, u. a. unter Zugrundelegung der Über- ...
Anlage 3 BKompV (zu § 5 Absatz 3 Satz 2 und § 6 Absatz 2 Satz 2)


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