§ 6 - Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV)

§ 6 Anforderungen an ein wettbewerbskonformes Verfahren



Ein Verfahren zur Einwilligungsverwaltung ist wettbewerbskonform, wenn

1.
jeder Anbieter von digitalen Diensten, der den anerkannten Dienst zur Einwilligungsverwaltung einbindet, die erforderlichen Einwilligungen nach § 25 Absatz 1 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes über den anerkannten Dienst zur Einwilligungsverwaltung in Echtzeit beim Endnutzer unter den gleichen Bedingungen nachfragen kann,

2.
keinem Anbieter von digitalen Diensten, der den anerkannten Dienst zur Einwilligungsverwaltung einbindet, die Übermittlung der hierzu getroffenen Einstellungen der Endnutzer verweigert wird und

3.
in den Voreinstellungen der Benutzerschnittstelle des anerkannten Dienstes zur Einwilligungsverwaltung

a)
die Anbieter von digitalen Diensten in einer Liste einheitlich dargestellt werden, entweder alphabetisch geordnet nach den von dem Anbieter von digitalen Diensten gemäß § 5 Absatz 1 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes verfügbar gehaltenen Namen oder chronologisch geordnet nach der Reihenfolge der vom anerkannten Dienst zur Einwilligungsverwaltung gespeicherten Einstellungen zu den Anfragen von Anbietern von digitalen Diensten, und

b)
die Einstellungen der Endnutzer und die dafür erforderlichen Informationen einheitlich dargestellt werden.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed