Artikel 6 Einstufungsvorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme
(1) Ungeachtet dessen, ob ein KI-System unabhängig von den unter den Buchstaben a und b genannten Produkten in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird, gilt es als Hochrisiko-KI-System, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
-
- a)
- das KI-System soll als Sicherheitsbauteil eines unter die in Anhang I aufgeführten Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union fallenden Produkts verwendet werden oder das KI-System ist selbst ein solches Produkt;
- b)
- das Produkt, dessen Sicherheitsbauteil gemäß Buchstabe a das KI-System ist, oder das KI-System selbst als Produkt muss einer Konformitätsbewertung durch Dritte im Hinblick auf das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme dieses Produkts gemäß den in Anhang I aufgeführten Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union unterzogen werden.
(1a) Für die Zwecke dieser Verordnung, einschließlich des Absatzes 1 dieses Artikels, gelten KI-Systeme, die ausschließlich für nicht sicherheitsrelevante Aspekte der Nutzerunterstützung, Leistungsoptimierung, Leistungseffizienz, Automatisierung oder Benutzerfreundlichkeit oder Qualitätskontrolle verwendet werden, nicht als Sicherheitsbauteile.
(1b) Unbeschadet des Absatzes 1a gelten KI-Systeme, deren Ausfall oder Fehlfunktion Gesundheit und Sicherheit gefährden würde, als Sicherheitsbauteile.
(1c) Ein Produkt, das ausschließlich aufgrund anderer Risiken als Risiken für Gesundheit und Sicherheit einer Konformitätsbewertung durch Dritte unterzogen werden muss, insbesondere aufgrund von Risiken im Zusammenhang mit der Verbreitung von Funkfrequenzen oder elektromagnetischen Interferenzen, die Gesundheit und Sicherheit nicht beeinträchtigen, gilt nicht als Produkt, das die Bedingung in Absatz 1 Buchstabe b erfüllt.
(2) Zusätzlich zu den in Absatz 1 genannten Hochrisiko-KI-Systemen gelten die in
Anhang III genannten KI-Systeme als hochriskant.
(3)
1Abweichend von Absatz 2 gilt ein in
Anhang III genanntes KI-System nicht als hochriskant, wenn es kein erhebliches Risiko der Beeinträchtigung in Bezug auf die Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte natürlicher Personen birgt, indem es unter anderem nicht das Ergebnis der Entscheidungsfindung wesentlich beeinflusst.
2Unterabsatz 1 gilt, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
-
- a)
- das KI-System ist dazu bestimmt, eine eng gefasste Verfahrensaufgabe durchzuführen;
- b)
- das KI-System ist dazu bestimmt, das Ergebnis einer zuvor abgeschlossenen menschlichen Tätigkeit zu verbessern;
- c)
- das KI-System ist dazu bestimmt, Entscheidungsmuster oder Abweichungen von früheren Entscheidungsmustern zu erkennen, und ist nicht dazu gedacht, die zuvor abgeschlossene menschliche Bewertung ohne eine angemessene menschliche Überprüfung zu ersetzen oder zu beeinflussen; oder
- d)
- das KI-System ist dazu bestimmt, eine vorbereitende Aufgabe für eine Bewertung durchzuführen, die für die Zwecke der in Anhang III aufgeführten Anwendungsfälle relevant ist.
3Ungeachtet des Unterabsatzes 1 gilt ein in
Anhang III aufgeführtes KI-System immer dann als hochriskant, wenn es ein Profiling natürlicher Personen vornimmt.
(4)
1Ein Anbieter, der der Auffassung ist, dass ein in
Anhang III aufgeführtes KI-System nicht hochriskant ist, dokumentiert seine Bewertung, bevor dieses System in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird.
2Dieser Anbieter unterliegt der Registrierungspflicht gemäß
Artikel 49 Absatz 2.
3Auf Verlangen der zuständigen nationalen Behörden legt der Anbieter die Dokumentation der Bewertung vor.
(5) Die Kommission stellt nach Konsultation des Europäischen Gremiums für Künstliche Intelligenz (im Folgenden „KI-Gremium") spätestens bis zum 2. Februar 2026 Leitlinien zur praktischen Umsetzung dieses Artikels gemäß
Artikel 96 und eine umfassende Liste praktischer Beispiele für Anwendungsfälle für KI-Systeme, die hochriskant oder nicht hochriskant sind, bereit.
(6) Die Kommission ist befugt, gemäß
Artikel 97 delegierte Rechtsakte zu erlassen, um Absatz 3 Unterabsatz 2 des vorliegenden Artikels zu ändern, indem neue Bedingungen zu den darin genannten Bedingungen hinzugefügt oder diese geändert werden, wenn konkrete und zuverlässige Beweise für das Vorhandensein von KI-Systemen vorliegen, die in den Anwendungsbereich von
Anhang III fallen, jedoch kein erhebliches Risiko der Beeinträchtigung in Bezug auf die Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte natürlicher Personen bergen.
(7) Die Kommission erlässt gemäß
Artikel 97 delegierte Rechtsakte, um Absatz 3 Unterabsatz 2 des vorliegenden Artikels zu ändern, indem eine der darin festgelegten Bedingungen gestrichen wird, wenn konkrete und zuverlässige Beweise dafür vorliegen, dass dies für die Aufrechterhaltung des Schutzniveaus in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und die in dieser Verordnung vorgesehenen Grundrechte erforderlich ist.
(8) Eine Änderung der in Absatz 3 Unterabsatz 2 festgelegten Bedingungen, die gemäß den Absätzen 6 und 7 des vorliegenden Artikels erlassen wurde, darf das allgemeine Schutzniveau in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und die in dieser Verordnung vorgesehenen Grundrechte nicht senken; dabei ist die Kohärenz mit den gemäß
Artikel 7 Absatz 1 erlassenen delegierten Rechtsakten sicherzustellen und die Marktentwicklungen und die technologischen Entwicklungen sind zu berücksichtigen.
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interne VerweiseArtikel 2 KI-VO Anwendungsbereich (vom 27.07.2026) ... (2) Für KI-Systeme, die als Hochrisiko-KI-Systeme gemäß Artikel 6 Absatz 1 eingestuft sind und im Zusammenhang mit Produkten stehen, die unter die in Anhang I Abschnitt B ... I Abschnitt B aufgeführten Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union fallen, gelten nur Artikel 6 Absatz 1 , Artikel 60a und Artikel 102 bis 112. Die Artikel 57, 58 und 59 gelten nur, soweit die ... in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen. (13) Für die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Hochrisiko-KI-Systeme kann die Anwendung der in den Artikeln 9 bis 15 sowie 17 bis 25 ...
Artikel 25 KI-VO Verantwortlichkeiten entlang der KI-Wertschöpfungskette (vom 27.07.2026) ... Betrieb genommen wurde, so vornehmen, dass es weiterhin ein Hochrisiko-KI-System gemäß Artikel 6 bleibt; c) wenn sie die Zweckbestimmung eines KI-Systems, einschließlich eines ... so verändern, dass das betreffende KI-System zu einem Hochrisiko-KI-System im Sinne von Artikel 6 wird. (2) Unter den in Absatz 1 genannten Umständen gilt der Anbieter, ...
Artikel 43 KI-VO Konformitätsbewertung (vom 27.07.2026) ... angewandt hat. Die Einstufung eines Produkts als Hochrisiko-KI-System gemäß Artikel 6 Absatz 1 berührt nicht die Wahl des Konformitätsbewertungsverfahrens, das den Herstellern von ...
Artikel 49 KI-VO Registrierung ... bei dem der Anbieter zu dem Schluss gelangt ist, dass es nicht hochriskant gemäß Artikel 6 Absatz 3 ist, registriert dieser Anbieter oder gegebenenfalls sein Bevollmächtigter sich und dieses ...
Artikel 71 KI-VO EU-Datenbank für die in Anhang III aufgeführten Hochrisiko-KI-Systeme ... Absätzen 2 und 3 dieses Artikels genannten Informationen über Hochrisiko-KI-Systeme nach Artikel 6 Absatz 2 , die gemäß den Artikeln 49 und 60 registriert werden und über KI-Systeme, die ... registriert werden und über KI-Systeme, die nicht als Hochrisiko-KI-Systeme gemäß Artikel 6 Absatz 3 gelten und gemäß Artikel 6 Absatz 4 und Artikel 49 registriert werden. Bei ... nicht als Hochrisiko-KI-Systeme gemäß Artikel 6 Absatz 3 gelten und gemäß Artikel 6 Absatz 4 und Artikel 49 registriert werden. Bei der Festlegung der Funktionsspezifikationen ...
Artikel 97 KI-VO Ausübung der Befugnisübertragung (vom 27.07.2026) ... den in diesem Artikel festgelegten Bedingungen übertragen. (2) Die in Artikel 6 Absätze 6 und 7, Artikel 7 Absätze 1 und 3, Artikel 11 Absatz 3, Artikel 43 Absätze ... (3) Die Befugnisübertragung gemäß Artikel 2 Absatz 13, Artikel 6 Absätze 6 und 7, Artikel 7 Absätze 1 und 3, Artikel 11 Absatz 3, Artikel 30 Absatz 2, ... und dem Rat. (6) Ein delegierter Rechtsakt, der nach Artikel 2 Absatz 13, Artikel 6 Absatz 6 oder 7 , Artikel 7 Absatz 1 oder 3, Artikel 11 Absatz 3, Artikel 30 Absatz 2, Artikel 43 Absatz 5 oder 6, ...
Artikel 113 KI-VO Inkrafttreten und Geltungsbeginn (vom 27.07.2026) ... mit Ausnahme des Artikels 101; c) Kapitel III Abschnitte 1, 2 und 3, mit Ausnahme von Artikel 6 Absatz 5 , gelten ab dem: i) 2. Dezember 2027 in Bezug auf KI-Systeme, die gemäß ... 5, gelten ab dem: i) 2. Dezember 2027 in Bezug auf KI-Systeme, die gemäß Artikel 6 Absatz 2 und Anhang III als hochriskant eingestuft sind, und ii) 2. August 2028 in Bezug auf ... eingestuft sind, und ii) 2. August 2028 in Bezug auf KI-Systeme, die gemäß Artikel 6 Absatz 1 und Anhang I als hochriskant eingestuft sind; d) Die Artikel 102 bis 110 gelten ab dem ...
Zitat in folgenden NormenKI-Marktüberwachungs-und-Innovationsförderungs-Gesetz (KI-MIG)
Artikel 1 G. v. 22.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 223
§ 2 KI-MIG Zuständige Marktüberwachungsbehörden ... der folgenden KI-Systeme eingerichtet: 1. Hochrisiko-KI-Systeme nach Artikel 6 Absatz 2 in Verbindung mit Anhang III Nummer 1 der Verordnung (EU) 2024/1689, sofern sie für ... und Justiz und Demokratie eingesetzt werden, sowie 2. Hochrisiko-KI-Systeme nach Artikel 6 Absatz 2 in Verbindung mit Anhang III Nummer 6, 7 und 8 der Verordnung (EU) 2024/1689. (6) ...
§ 12 KI-MIG Innovationsfördernde Maßnahmen ... 1 der Verordnung (EU) 2024/1689 oder dessen Einstufung als Hochrisiko-KI-System gemäß Artikel 6 Absatz 2 und 3 der Verordnung (EU) 2024/1689 mit Blick auf den konkreten Einzelfall zu beraten, 3. zur Innovationsförderung ...
Digital-Omnibus-Verordnung zur KI
ABl. L, 2026/1744, 24.07.2026
Erwägungsgründe Verordnung (EU) 2026/1744 ... sowie die Grundrechte einheitlich und in hohem Maße geschützt werden. Für die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Hochrisiko-KI-Systeme gilt diese Verordnung in Verbindung mit den in Anhang I Abschnitt ... den beiden Instrumenten sollte nicht beeinträchtigt werden. (20) Gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1689 werden KI-Systeme als Hochrisiko-KI-Systeme eingestuft, wenn ein KI-System, das ein Bauteil eines ... diese Möglichkeit auch für Produkte, in die ein Hochrisiko-KI-System eingebettet ist. Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1689 sollte nicht so verstanden werden, dass Produkte, in die ein Hochrisiko-KI-System eingebettet ist, ... Vorschriften zu straffen und damit verbundene Kosten zu senken, sollte die Registrierung der in Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2024/1689 genannten KI-Systeme in der EU-Datenbank gemäß Artikel 49 Absatz 2 der genannten ... oder Grundrechte natürlicher Personen bergen. Darüber hinaus bleibt ein Anbieter, der Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2024/1689 anwendet, weiterhin verpflichtet, seine Bewertung zu dokumentieren, bevor dieses KI-System in ... den Geltungsbeginn von Kapitel III Abschnitte 1, 2 und 3 für KI-Systeme, die gemäß Artikel 6 Absatz 2 und Anhang III als hochriskant eingestuft sind, auf den 2. Dezember 2027 und für KI-Systeme, ... eingestuft sind, auf den 2. Dezember 2027 und für KI-Systeme, die gemäß Artikel 6 Absatz 1 und Anhang I als hochriskant eingestuft sind, auf den 2. August 2028 festzusetzen. Die ... Zeitpunkte des Geltungsbeginns der Vorschriften für KI-Systeme, die gemäß Artikel 6 Absatz 2 und Anhang III bzw. Artikel 6 Absatz 1 und Anhang I der genannten Verordnung als hochriskant ... der Vorschriften für KI-Systeme, die gemäß Artikel 6 Absatz 2 und Anhang III bzw. Artikel 6 Absatz 1 und Anhang I der genannten Verordnung als hochriskant eingestuft sind, richten sich nach den in ... und Gesundheitsschutzanforderungen für KI-Systeme enthält, die gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1689 als Hochrisiko-KI-Systeme gelten und als Sicherheitsbauteil in Maschinen oder ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDigital-Omnibus-Verordnung zur KI
ABl. L, 2026/1744, 24.07.2026
Artikel 1 Verordnung (EU) 2026/1744 Änderung der Verordnung (EU) 2024/1689 ... „(2) Für KI-Systeme, die als Hochrisiko-KI-Systeme gemäß Artikel 6 Absatz 1 eingestuft sind und im Zusammenhang mit Produkten stehen, die unter die in Anhang I Abschnitt B ... I Abschnitt B aufgeführten Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union fallen, gelten nur Artikel 6 Absatz 1 , Artikel 60a und Artikel 102 bis 112. Die Artikel 57, 58 und 59 gelten nur, soweit die ... 3. In Artikel 2 wird folgender Absatz angefügt: „(13) Für die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Hochrisiko-KI-Systeme kann die Anwendung der in den Artikeln 9 bis 15 sowie 17 bis 25 ... eindeutig sexuellen Handlungen verändert, nicht als manipulativ." 8. In Artikel 6 werden die folgenden Absätze eingefügt: „(1a) Für die Zwecke ... abdecken, angewandt hat. Die Einstufung eines Produkts als Hochrisiko-KI-System gemäß Artikel 6 Absatz 1 berührt nicht die Wahl des Konformitätsbewertungsverfahrens, das den Herstellern von ... a) Absätze 2 und 3 erhalten folgende Fassung: „(2) Die in Artikel 6 Absätze 6 und 7, Artikel 7 Absätze 1 und 3, Artikel 11 Absatz 3, Artikel 43 Absätze ... Zeitraums. (3) Die Befugnisübertragung gemäß Artikel 2 Absatz 13, Artikel 6 Absätze 6 und 7, Artikel 7 Absätze 1 und 3, Artikel 11 Absatz 3, Artikel 30 Absatz 2, ... folgende Fassung: „(6) Ein delegierter Rechtsakt, der nach Artikel 2 Absatz 13, Artikel 6 Absatz 6 oder 7 , Artikel 7 Absatz 1 oder 3, Artikel 11 Absatz 3, Artikel 30 Absatz 2, Artikel 43 Absatz 5 oder 6, ... folgende Fassung: „c) Kapitel III Abschnitte 1, 2 und 3, mit Ausnahme von Artikel 6 Absatz 5 , gelten ab dem: i) 2. Dezember 2027 in Bezug auf KI-Systeme, die gemäß ... 5, gelten ab dem: i) 2. Dezember 2027 in Bezug auf KI-Systeme, die gemäß Artikel 6 Absatz 2 und Anhang III als hochriskant eingestuft sind, und ii) 2. August 2028 in Bezug auf ... sind, und ii) 2. August 2028 in Bezug auf KI-Systeme, die gemäß Artikel 6 Absatz 1 und Anhang I als hochriskant eingestuft sind." c) Folgender Buchstabe wird ...
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