Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.01.2024 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 6 - Fünfte Pflegearbeitsbedingungenverordnung (5. PflegeArbbV)

V. v. 20.04.2022 BAnz AT 26.04.2022 V1
Geltung ab 01.05.2022 bis 31.01.2024; FNA: 810-1-68-5 Arbeitsförderung

§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 6 ändert mWv. 1. Februar 2024 5. PflegeArbbV

Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. Januar 2024 außer Kraft.



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