1Das Hauptzollamt überprüft unbeschadet anlassbezogener Überprüfungsmaßnahmen regelmäßig, ob die Verpflichtungen aus der Erlaubnis nach
§ 5 eingehalten werden.
2Zudem überprüft es regelmäßig, ob der Erlaubnisinhaber die Bedingungen und Voraussetzungen für die Erlaubnis weiterhin erfüllt.
3Die regelmäßigen Überprüfungsmaßnahmen werden innerhalb von drei Jahren nach der letzten Überprüfungsmaßnahme oder der Neuerteilung durchgeführt.
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G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838; 2023 I Nr. 109
Artikel 7 8. VStÄndG Änderung der Biersteuerverordnung (vom 29.10.2022) ... d) Nach der Angabe zu § 6 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 6a Überprüfung der Erlaubnis". e) Die Angabe zu § 10 wird wie folgt ... bb) Satz 2 wird aufgehoben. 10. Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt: „§ 6a Überprüfung der Erlaubnis Das ... 10. Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt: „ § 6a Überprüfung der Erlaubnis Das Hauptzollamt überprüft unbeschadet ... die Änderung von Verhältnissen und das Erlöschen der Erlaubnis gelten die §§ 6a , 7 und 8 entsprechend." f) Absatz 7 wird wie folgt geändert: ... die Änderung von Verhältnissen und das Erlöschen der Erlaubnis gelten die §§ 6a , 7 und 8 entsprechend." 20. § 15 wird wie folgt geändert: a) ... die Änderung von Verhältnissen und das Erlöschen der Erlaubnis gelten die §§ 6a , 7 und 8 entsprechend. (8) Wer als zertifizierter Empfänger im Einzelfall nach ... die Änderung von Verhältnissen und das Erlöschen der Erlaubnis gelten die §§ 6a , 7 und 8 entsprechend. (8) Wer als zertifizierter Versender im Einzelfall nach § ... die Änderung von Verhältnissen und das Erlöschen der Erlaubnis gelten die §§ 6a , 7 und 8 entsprechend. Die Erlaubnis des Steuervertreters erlischt, wenn die Erlaubnis des ... die Änderung von Verhältnissen und das Erlöschen der Erlaubnis gelten die §§ 6a , 7 und 8 entsprechend." 51. In § 39b Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 2, 4 und ...