§ 6a Erklärung bestehender Windenergiegebiete zu Beschleunigungsgebieten für die Windenergie an Land
- 1.
- wenn bei Ausweisung des Windenergiegebietes eine Umweltprüfung im Sinne des § 8 des Raumordnungsgesetzes oder des § 2 Absatz 4 des Baugesetzbuchs und, soweit erforderlich, eine Verträglichkeitsprüfung im Sinne des § 7 Absatz 6 des Raumordnungsgesetzes oder § 1a Absatz 4 des Baugesetzbuchs durchgeführt wurde und
- 2.
- soweit das Windenergiegebiet nicht in einem Natura 2000-Gebiet, einem Naturschutzgebiet, einem Nationalpark oder in der Kern- oder Pflegezone eines Biosphärenreservates liegt.
(2)
§ 6 bleibt unberührt.
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interne Verweise§ 2 WindBG Begriffsbestimmungen (vom 15.08.2025) ... Gebiete nach § 249c des Baugesetzbuchs, nach § 28 des Raumordnungsgesetzes oder nach § 6a dieses Gesetzes; 5. Regeln für Minderungsmaßnahmen: Regeln, die ...
Zitat in folgenden NormenRaumordnungsgesetz (ROG)
Artikel 1 G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 2986; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 12.08.2025 BGBl. 2025 I Nr. 189
§ 28 ROG Sonderregelung für die Windenergie an Land (vom 15.08.2025) ... 2 Satz 1 Nummer 2 oder Satz 2 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes erreicht ist. § 6a des Windenergieflächenbedarfsgesetzes bleibt unberührt. (4) Bei der Ausweisung der Beschleunigungsgebiete sind ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 151
Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz sowie für Planverfahren nach dem Baugesetzbuch und dem Raumordnungsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes und zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes
G. v. 12.08.2025 BGBl. 2025 I Nr. 189
Artikel 4 RL2023/2413-UG Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes ... Gebiete nach § 249c des Baugesetzbuchs, nach § 28 des Raumordnungsgesetzes oder nach § 6a dieses Gesetzes; 5. Regeln für Minderungsmaßnahmen: Regeln, die bei der ... Sicherheit" ersetzt. dd) Der neue Satz 12 wird gestrichen. 6. Nach § 6a wird der folgende § 6b eingefügt: „§ 6b Genehmigungserleichterung ...
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