§ 74 Frist und Form
(1)
1Die Beschwerde ist binnen einer Frist von einem Monat bei der Kartellbehörde, deren Verfügung angefochten wird, schriftlich einzureichen.
2Die Frist beginnt mit der Zustellung der Verfügung der Kartellbehörde.
3Wird in den Fällen des
§ 36 Absatz 1 Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach
§ 42 gestellt, so beginnt die Frist für die Beschwerde gegen die Verfügung des Bundeskartellamts mit der Zustellung der Verfügung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
4Es genügt, wenn die Beschwerde innerhalb der Frist bei dem Beschwerdegericht eingeht.
(2) Ergeht entsprechend
§ 73 Absatz 3 Satz 2 auf einen Antrag keine Verfügung, so ist die Beschwerde an keine Frist gebunden.
(3) 1Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der angefochtenen Verfügung zu begründen. 2Im Fall des Absatzes 1 Satz 3 beginnt die Frist mit der Zustellung der Verfügung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. 3Wird diese Verfügung angefochten, beginnt die Frist zu dem Zeitpunkt, zu dem die Untersagung unanfechtbar wird. 4Im Fall des Absatzes 2 beträgt die Frist einen Monat; sie beginnt mit der Einlegung der Beschwerde. 5Die Frist kann auf Antrag von dem oder der Vorsitzenden des Beschwerdegerichts verlängert werden.
(4) Die Beschwerdebegründung muss enthalten:
- 1.
- die Erklärung, inwieweit die Verfügung angefochten und ihre Abänderung oder Aufhebung beantragt wird,
- 2.
- die Angabe der Tatsachen und Beweismittel, auf die sich die Beschwerde stützt.
(5) Die Beschwerdeschrift und die Beschwerdebegründung müssen durch einen Rechtsanwalt unterzeichnet sein; dies gilt nicht für Beschwerden der Kartellbehörden.
Frühere Fassungen von § 74 GWB
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 47d GWB Befugnisse (vom 19.01.2021) ... §§ 50f, 54, 56 bis 58, 61 Absatz 1 und 2, die §§ 63, 64, 66, 67, 70, 73 bis 80, 82a, 83, 85, 91 und 92 gelten entsprechend. Für Entscheidungen, die die ...
Zitat in folgenden NormenSozialgerichtsgesetz (SGG)
neugefasst durch B. v. 23.09.1975 BGBl. I S. 2535; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 24.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 328
§ 202 SGG (vom 31.10.2024) ... nach § 172a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch betreffen, sind die §§ 63 bis 80 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen mit der Maßgabe entsprechend ...
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 25.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 64
§ 69 SGB V Anwendungsbereich (vom 19.01.2021) ... (2) Die §§ 1 bis 3 Absatz 1, die §§ 19 bis 21, 32 bis 34a, 48 bis 81 Absatz 2 Nummer 1, 2 Buchstabe a und Nummer 6 bis 11, Absatz 3 Nummer 1 und 2 sowie die ...
Wettbewerbsregistergesetz (WRegG)
Artikel 1 G. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2739; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 28.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 172
§ 11 WRegG Rechtsweg (vom 19.01.2021) ... § 54 Absatz 2 Nummer 1 und 2, § 73 Absatz 3 und 4 Satz 1 erster Halbsatz und Satz 2, die §§ 74 , 75 Absatz 1 bis 3, § 76 Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 und 4 bis 6 sowie § 171 Absatz ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1738; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1416
Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG)
G. v. 22.12.2010 BGBl. I S. 2262
Artikel 1 AMNOG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ... „(2) Die §§ 1, 2, 3 Absatz 1, §§ 19, 20, 21, 32 bis 34a, 48 bis 80, 81 Absatz 2 Nummer 1, 2a und 6, Absatz 3 Nummer 1 und 2, Absatz 4 bis 10 und §§ ...
Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG)
G. v. 22.03.2020 BGBl. I S. 604
Gesetz über die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze bei innergemeinschaftlichen Verstößen
G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3367
Artikel 7 VSchDGEinfG Änderung des Gerichtskostengesetzes ... 3 wird wie folgt gefasst: „Abschnitt 3 Revision, Rechtsbeschwerden nach § 74 GWB, § 86 EnWG und § 24 VSchDG". bb) Die Angabe zu Teil 1 ... Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision sowie der Rechtsbeschwerden nach § 74 GWB, § 86 EnWG und § 24 VSchDG". b) In der Vorbemerkung 1.2.2 wird der ... 3 wird wie folgt gefasst: „Abschnitt 3 Revision, Rechtsbeschwerden nach § 74 GWB, § 86 EnWG und § 24 VSchDG". d) Die Überschrift zu Teil 1 ... Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision sowie der Rechtsbeschwerden nach § 74 GWB, § 86 EnWG und § 24 VSchDG". ...
Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas
G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2403; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 15.04.2015 BGBl. I S. 578
Gesetz zur Errichtung und Führung eines Registers über Unternehmensbasisdaten und zur Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2506, 4455
GWB-Digitalisierungsgesetz
G. v. 18.01.2021 BGBl. I S. 2
Artikel 1 GWBDigiG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ... 3 Beschwerde § 73 Zulässigkeit, Zuständigkeit § 74 Frist und Form § 75 Untersuchungsgrundsatz § 76 ... b) In Satz 7 werden die Wörter „§§ 50c, 54, 56, 57, 61 bis 68, 70, 71, 72, 74 bis 77, 82a, 83, 85, 91 und 92" durch die Wörter „§§ 50f, 54, 56 bis 58, ... „§§ 50f, 54, 56 bis 58, 61 Absatz 1 und 2, die §§ 63, 64, 66, 67, 70, 73 bis 80, 82a, 83, 85, 91 und 92" ersetzt. 21. § 47k wird wie folgt ... einschließlich aller selbständig anfechtbaren Verfahrenshandlungen. § 74 Frist und Form (1) Die Beschwerde ist binnen einer Frist von einem Monat bei der ... des Bundeskartellamts und" eingefügt. b) In Nummer 1 wird die Angabe „ §§ 74 , 76" durch die Angabe „§§ 77, 79, 80" und die Angabe „§ ...
Artikel 2 GWBDigiG Änderung des Gerichtskostengesetzes ... in den Angaben zu Teil 1 Hauptabschnitt 2 Abschnitt 3 und 4 wird jeweils die Angabe „ § 74 GWB " durch die Angabe „§ 77 GWB" ersetzt. b) In Vorbemerkung 1.2.2 ... den Überschriften zu Teil 1 Hauptabschnitt 2 Abschnitt 3 und 4 wird jeweils die Angabe „ § 74 GWB " durch die Angabe „§ 77 GWB" ersetzt. d) In Nummer 1700 wird die ...
Neuntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1416
Artikel 1 9. GWBÄndG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ... und der Zivilprozessordnung Abschnitt 3 Rechtsbeschwerde § 74 Zulassung, absolute Rechtsbeschwerdegründe § 75 ... wie folgt gefasst: „Die §§ 50c, 54, 56, 57, 61 bis 68, 70, 71, 72, 74 bis 77, 82a, 83, 85, 91 und 92 gelten entsprechend." 31. § 47e wird wie folgt ... „sowie über den elektronischen Rechtsverkehr." ersetzt. 46. Vor § 74 wird die Überschrift wie folgt gefasst: „Abschnitt 3 ...
Zweites Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts
G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970
Artikel 3 2. EnWRNG Änderung sonstiger Gesetze und Rechtsverordnungen ... Verfügungen der Kartellbehörden und über Rechtsbeschwerden (§§ 63 und 74 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen), 2. über Beschwerden gegen ... 3 wird wie folgt gefasst: „Abschnitt 3 Revision, Rechtsbeschwerden nach § 74 GWB und § 86 EnWG". bb) Die Angabe zu Teil 1 Hauptabschnitt 2 Abschnitt 4 ... Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision sowie der Rechtsbeschwerden nach § 74 GWB und § 86 EnWG". b) In der Vorbemerkung 1.2.2 werden der ... 3 wird wie folgt gefasst: „Abschnitt 3 Revision, Rechtsbeschwerden nach § 74 GWB und § 86 EnWG". d) Die Überschrift zu Teil 1 Hauptabschnitt 2 ... Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision sowie der Rechtsbeschwerden nach § 74 GWB und § 86 EnWG". (44) In der Vorbemerkung 3.2.1 Abs. 1 der Anlage 1 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/74_GWB.htm