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§ 74 - Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)

neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2708; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Geltung ab 01.01.1995; FNA: 4110-4 Börsenvorschriften
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§ 74 Besondere Anforderungen an multilaterale Handelssysteme



(1) Die Regeln für den Zugang zu einem multilateralen Handelssystem müssen mindestens den Anforderungen nach § 19 Absatz 2 und 4 Satz 1 und 2 des Börsengesetzes entsprechen.

(2) Die Regeln für den Handel und die Preisermittlung dürfen dem Betreiber eines multilateralen Handelssystems keinen Ermessensspielraum einräumen; dabei müssen die Preise im multilateralen Handelssystem entsprechend den Regelungen des § 24 Absatz 2 des Börsengesetzes zustande kommen.

(3) Der Betreiber eines multilateralen Handelssystems hat Vorkehrungen zu treffen, um

1.
die Risiken, denen das System ausgesetzt ist, angemessen steuern zu können, insbesondere alle für den Betrieb des Handelssystems wesentlichen Risiken ermitteln und wirksam begrenzen zu können, und

2.
einen reibungslosen und rechtzeitigen Abschluss der innerhalb seiner Systeme ausgeführten Geschäfte zu erleichtern.

(4) Der Betreiber eines multilateralen Handelssystems muss fortlaufend über ausreichende Finanzmittel verfügen, um ein ordnungsgemäßes Funktionieren des Systems sicherzustellen, wobei der Art und dem Umfang der an dem Handelssystem abgeschlossenen Geschäfte sowie der Art und der Höhe der Risiken, denen es ausgesetzt ist, Rechnung zu tragen ist.

(5) Dem Betreiber eines multilateralen Handelssystems ist es nicht gestattet, an einem multilateralen Handelssystem Kundenaufträge unter Einsatz seines eigenen Kapitals auszuführen oder auf die Zusammenführung sich deckender Kundenaufträge im Sinne von § 2 Absatz 29 zurückzugreifen.



 
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Frühere Fassungen von § 74 WpHG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 03.01.2018Artikel 3 Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
vom 23.06.2017 BGBl. I S. 1693
aktuell vorher 01.11.2007Artikel 1 Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz
vom 16.07.2007 BGBl. I S. 1330
aktuellvor 01.11.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 74 WpHG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 74 WpHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WpHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 WpHG Begriffsbestimmungen (vom 01.01.2024)
... Der Finanzportfolioverwaltung gleichgestellt ist hinsichtlich der §§ 63 bis 83 und 85 bis 92 dieses Gesetzes sowie des Artikels 20 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. ...
§ 18 WpHG Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen im Ausland; Verordnungsermächtigung (vom 10.11.2021)
... Nr. 600/2014, der Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach den §§ 63 bis 83 oder entsprechender ausländischer Vorschriften durch eine Zweigniederlassung im Sinne ...
§ 90 WpHG Unternehmen, organisierte Märkte und multilaterale Handelssysteme mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (vom 03.01.2018)
... geregelten Rechte und Pflichten sind mit Ausnahme von § 63 Absatz 2, den §§ 72 bis 78, 80 Absatz 1 bis 6 und 9 bis 13, den §§ 81, 84 bis § 87 Absatz 1 Satz 2 bis ...
§ 91 WpHG Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat (vom 03.01.2018)
... erfordert, Wertpapierdienstleistungen erbringen will, § 63 Absatz 2, die §§ 72 bis 78, 80 Absatz 1 bis 6 sowie 9 bis 13, die §§ 81, 84 bis 87 Absatz 1 Satz 2 bis 4 und ...
§ 120 WpHG Bußgeldvorschriften; Verordnungsermächtigung (vom 01.01.2022)
... nach § 73 Absatz 2 Satz 1 oder Absatz 3 Satz 3 zuwiderhandelt, 75. entgegen § 74 Absatz 1 und 2 als Betreiber eines multilateralen Systems nicht dort genannte Regeln vorhält, 76. ... eines multilateralen Systems nicht dort genannte Regeln vorhält, 76. entgegen § 74 Absatz 3 die dort genannten Vorkehrungen nicht oder nicht im vorgeschriebenen Umfang trifft, 77. ... genannten Vorkehrungen nicht oder nicht im vorgeschriebenen Umfang trifft, 77. entgegen § 74 Absatz 5 einen Kundenauftrag unter Einsatz des Eigenkapitals ausführt, 78. entgegen § ...
 
Zitat in folgenden Normen

Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung (WpDPV)
V. v. 17.01.2018 BGBl. I S. 140; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2637
§ 2 WpDPV Fehler, Mangel, sonstige Erkenntnisse
... 7 und 8, den §§ 67, 70 Absatz 1 Satz 2, nach § 72 Absatz 1 bis 3, 6 bis 8, den §§ 74 , 75 Absatz 1 bis 4 und 6, den §§ 77, 78, 80 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 4, Absatz 2 bis ...
§ 11 WpDPV Verhaltenspflichten, Organisationspflichten und Aufzeichnungspflichten
...  11. die Erfüllung der Anforderungen nach § 72 und nach den §§ 74 und 75 des Wertpapierhandelsgesetzes und nach den Artikeln 3 bis 13 der Verordnung (EU) Nr. ... organisierten Handelssystems einschließlich der nach § 72 Absatz 1 Nummer 3, 6 und 11, § 74 Absatz 3 und § 75 Absatz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes erforderlichen Vorkehrungen und Verfahren und ...
Anlage WpDPV (zu § 18 Absatz 1) Ausfüllhinweise für den Fragebogen gemäß § 18 Absatz 1 WpDPV *) (vom 01.01.2020)
... die ein multilaterales oder organisiertes Handelssystem betreiben 42 §§ 72, 74 , 75 WpHG i. V. m. Art. 4 − 7 Del. VO (EU) 2017/578; Art. 2 − 23 Del. VO ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung
V. v. 14.05.2013 BGBl. I S. 1264
Artikel 1 3. WpDPVÄndV
...  6. die Einhaltung der Anforderungen nach den §§ 31f und 31g des Wertpapierhandelsgesetzes beim Betrieb eines multilateralen Handelssystems; 7. ...

Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz
G. v. 16.07.2007 BGBl. I S. 1330; zuletzt geändert durch Artikel 19a Nr. 4 G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3089
Artikel 1 FRUG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
...  § 31f Betrieb eines multilateralen Handelssystems § 31g Vor- und Nachhandelstransparenz für multilaterale Handelssysteme § 31h ... nach § 9, der Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach den §§ 31 bis 34 oder entsprechender ausländischer Vorschriften durch eine Zweigniederlassung im Sinne ... Bundesanstalt übertragen." 17. Nach § 31 werden folgende §§ 31a bis 31h angefügt: „§ 31a Kunden (1) Kunden im Sinne dieses ... zu unterrichten und bei ihren Untersuchungen umfassend zu unterstützen. § 31g Vor- und Nachhandelstransparenz für multilaterale Handelssysteme (1) Der ... Richtlinie (ABl. EU Nr. L 241 S. 26)" und die Wörter „nach den §§ 31 bis 33" durch die Wörter „dieses Abschnitts" ersetzt. 26. § 36 ... Rechte und Pflichten sind mit Ausnahme des § 31 Abs. 1 Nr. 2, der §§ 31f, 31g , 33, 33b, 34a und 34b Abs. 5 sowie des § 34c auf Zweigniederlassungen im Sinne des § 53b ... 2 werden folgende neue Nummern 3 und 4 eingefügt: „3. entgegen § 31g Abs. 1 eine Veröffentlichung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht ...

Gesetz zur Einführung von Sondervorschriften für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien und zur Anpassung des Wertpapierhandelsgesetzes an die Unterrichtungs- und Nachweispflichten nach den Artikeln 4a und 10 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
G. v. 19.03.2020 BGBl. I S. 529
Artikel 2 CCP-RR-UG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
...  „Der Finanzportfolioverwaltung gleichgestellt ist hinsichtlich der §§ 63 bis 83 und 85 bis 92 dieses Gesetzes sowie des Artikels 20 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. ... 4. In § 3 Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter „§§ 22, 63 bis 83 und 85 bis 92" durch die Wörter „§§ 63 bis 83 und 85 bis 92 sowie ...

Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts
G. v. 20.03.2009 BGBl. I S. 607
Artikel 3 PfandBFEG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... „Der Finanzportfolioverwaltung gleichgestellt ist hinsichtlich der §§ 9, 31 bis 34 und 34b bis 36b dieses Gesetzes sowie der Artikel 7 und 8 der Verordnung (EG) Nr. 1287/2006 ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung
V. v. 24.10.2007 BGBl. I S. 2499
Artikel 1 2. WpDPVÄndV
...  6. die Einhaltung der Anforderungen nach den §§ 31f und 31g des Wertpapierhandelsgesetzes beim Betrieb eines multilateralen Handelssystems; 7. ...

Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446
Artikel 3 2. FiMaNoG Weitere Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes (vom 22.07.2017)
...  § 73 Aussetzung des Handels und Ausschluss von Finanzinstrumenten § 74 Besondere Anforderungen an multilaterale Handelssysteme § 75 Besondere ... 9, 31 bis 34 und 34b bis 36b" durch die Wörter „§§ 22, 63 bis 83 und 85 bis 92" und die Wörter „Artikel 7 und 8 der Verordnung (EG) Nr. ... von einer Ausnahme nach Absatz 1 Nummer 9 oder 10 Gebrauch machen, gelten die §§ 22, 63 bis 83 und 85 bis 92 entsprechend." e) Folgender ... entsprechend für die Aufhebung einer Handelsaussetzung." 73. § 31g wird § 74 und wie folgt gefasst: „§ 74 Besondere Anforderungen an multilaterale ... 73. § 31g wird § 74 und wie folgt gefasst: „ § 74 Besondere Anforderungen an multilaterale Handelssysteme (1) Die Regeln für den ... im Sinne von § 2 Absatz 29 zurückzugreifen." 74. Nach § 74 werden die folgenden §§ 75 und 76 eingefügt: „§ 75 Besondere ... geregelten Rechte und Pflichten sind mit Ausnahme von § 63 Absatz 2, den §§ 72 bis 78, 80 Absatz 1 bis 6 und 9 bis 13, den §§ 81, 84 bis § 87 Absatz 1 Satz 2 bis ... erfordert, Wertpapierdienstleistungen erbringen will, § 63 Absatz 2, die §§ 72 bis 78, 80 Absatz 1 bis 6 sowie 9 bis 13, die §§ 81, 84 bis 87 Absatz 1 Satz 2 bis 4 und ... eine Veröffentlichung nicht oder nicht rechtzeitig informiert, 75. entgegen § 74 Absatz 1 und 2 als Betreiber eines multilateralen Systems nicht dort genannte Regeln vorhält,  ... eines multilateralen Systems nicht dort genannte Regeln vorhält, 76. entgegen § 74 Absatz 3 die dort genannten Vorkehrungen nicht oder nicht im vorgeschriebenen Umfang trifft,  ... Vorkehrungen nicht oder nicht im vorgeschriebenen Umfang trifft, 77. entgegen § 74 Absatz 5 einen Kundenauftrag unter Einsatz des Eigenkapitals ausführt, 78. entgegen § ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung (WpDPV)
V. v. 16.12.2004 BGBl. I S. 3515; aufgehoben durch § 22 V. v. 17.01.2018 BGBl. I S. 140
§ 6 WpDPV Besondere Anforderungen an den Prüfungsbericht (vom 22.07.2013)
...  6. die Einhaltung der Anforderungen nach den §§ 31f und 31g des Wertpapierhandelsgesetzes beim Betrieb eines multilateralen Handelssystems; 7. die ...