§ 74a - Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)

neugefasst durch B. v. 09.05.1975 BGBl. I S. 1077; zuletzt geändert durch Artikel 14a G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 300-2 Gerichtsverfassung
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§ 74a


§ 74a hat 2 frühere Fassungen und wird in 25 Vorschriften zitiert

(1) Bei den Landgerichten, in deren Bezirk ein Oberlandesgericht seinen Sitz hat, ist eine Strafkammer für den Bezirk dieses Oberlandesgerichts als erkennendes Gericht des ersten Rechtszuges zuständig für Straftaten

1.
des Friedensverrats in den Fällen des § 80a des Strafgesetzbuches,

2.
der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates in den Fällen der §§ 84 bis 86, 87 bis 90, 90a Abs. 3 und des § 90b des Strafgesetzbuches,

3.
der Gefährdung der Landesverteidigung in den Fällen der §§ 109d bis 109g des Strafgesetzbuches,

4.
der Zuwiderhandlung gegen ein Vereinigungsverbot in den Fällen des § 129, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, des Strafgesetzbuches und des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Vereinsgesetzes; dies gilt nicht, wenn dieselbe Handlung eine Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz darstellt,

5.
der Verschleppung (§ 234a des Strafgesetzbuches) und

6.
der politischen Verdächtigung (§ 241a des Strafgesetzbuches).

(2) Die Zuständigkeit des Landgerichts entfällt, wenn der Generalbundesanwalt wegen der besonderen Bedeutung des Falles vor der Eröffnung des Hauptverfahrens die Verfolgung übernimmt, es sei denn, daß durch Abgabe nach § 142a Abs. 4 oder durch Verweisung nach § 120 Absatz 2 Satz 3 die Zuständigkeit des Landgerichts begründet wird.

(3) In den Sachen, in denen die Strafkammer nach Absatz 1 zuständig ist, trifft sie auch die in § 73 Abs. 1 bezeichneten Entscheidungen.

(4) Für die Anordnung von Maßnahmen nach den §§ 100b und 100c der Strafprozessordnung ist eine nicht mit Hauptverfahren in Strafsachen befasste Kammer bei den Landgerichten, in deren Bezirk ein Oberlandesgericht seinen Sitz hat, für den Bezirk dieses Oberlandesgerichts zuständig.

(5) Im Rahmen der Absätze 1, 3 und 4 erstreckt sich der Bezirk des Landgerichts auf den Bezirk des Oberlandesgerichts.


Text in der Fassung des Artikels 4 Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens G. v. 17. August 2017 BGBl. I S. 3202, 3630; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2146 m.W.v. 24. August 2017

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Frühere Fassungen von § 74a GVG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 24.08.2017Artikel 4 Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens
vom 17.08.2017 BGBl. I S. 3202
aktuell vorher 01.08.2015Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages
vom 12.06.2015 BGBl. I S. 925
aktuellvor 01.08.2015früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 74a GVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 74a GVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 24 GVG (vom 01.09.2014)
... wenn nicht 1. die Zuständigkeit des Landgerichts nach § 74 Abs. 2 oder § 74a oder des Oberlandesgerichts nach den §§ 120 oder 120b begründet ist, 2. ...
§ 74e GVG
... verschiedenen nach den Vorschriften der §§ 74 bis 74d zuständigen Strafkammern kommt 1. in erster Linie dem Schwurgericht ... Wirtschaftsstrafkammer (§ 74c), 3. in dritter Linie der Strafkammer nach § 74a der Vorrang ...
§ 120 GVG (vom 01.07.2021)
... die Verhandlung und Entscheidung im ersten Rechtszug zuständig 1. bei den in § 74a Abs. 1 bezeichneten Straftaten, wenn der Generalbundesanwalt wegen der besonderen Bedeutung des Falles ... Straftaten, wenn der Generalbundesanwalt wegen der besonderen Bedeutung des Falles nach § 74a Abs. 2 die Verfolgung übernimmt, 2. bei Mord (§ 211 des Strafgesetzbuches), ... entscheiden auch über die Beschwerde gegen Verfügungen und Entscheidungen des nach § 74a zuständigen Gerichts. Für Entscheidungen über die Beschwerde gegen ... Entscheidungen über die Beschwerde gegen Verfügungen und Entscheidungen des nach § 74a Abs. 4 zuständigen Gerichts sowie in den Fällen des § 100e Absatz 2 Satz 6 der ...
§ 142a GVG (vom 01.07.2017)
... Der Generalbundesanwalt gibt eine Sache, die er nach § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis 4 oder § 74a Abs. 2 übernommen hat, wieder an die Landesstaatsanwaltschaft ab, wenn eine besondere Bedeutung des ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)
G. v. 02.03.1974 BGBl. I S. 469, 1975 I 1916, 1976 I 507; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Artikel 324 EGStGB Sonderregelung für Berlin
... sind auch hinsichtlich des Landes Berlin anzuwenden. (5) Für § 74a Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes gelten im Land Berlin die nachstehend bezeichneten ...

Jugendgerichtsgesetz (JGG)
neugefasst durch B. v. 11.12.1974 BGBl. I S. 3427; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
§ 103 JGG Verbindung mehrerer Strafsachen
... zur Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer oder der Strafkammer nach § 74a des Gerichtsverfassungsgesetzes gehört; in einem solchen Fall sind diese Strafkammern auch für die Strafsache gegen den ... die Prüfung der Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer und der Strafkammer nach § 74a des Gerichtsverfassungsgesetzes gelten im Falle des Satzes 2 die §§ 6a, 225a Abs. 4, § 270 Abs. 1 Satz 2 der ...

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
neugefasst durch B. v. 15.03.2022 BGBl. I S. 610; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 14.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 365
Anlage 1 RVG (zu § 2 Abs. 2) Vergütungsverzeichnis (vom 13.10.2023)
... den ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht, dem Schwurgericht oder der Strafkammer nach den §§ 74a und 74c GVG Die Gebühr entsteht auch für Verfahren vor der Jugendkammer, soweit ...

Strafprozeßordnung (StPO)
neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074, 1319; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
§ 2 StPO Verbindung und Trennung von Strafsachen (vom 25.07.2015)
... zur Zuständigkeit besonderer Strafkammern nach § 74 Abs. 2 sowie den §§ 74a und 74c des Gerichtsverfassungsgesetzes gehören würden, können verbunden bei der ...
§ 6a StPO Zuständigkeit besonderer Strafkammern (vom 25.07.2015)
... Strafkammern nach den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes (§ 74 Abs. 2, §§ 74a , 74c des Gerichtsverfassungsgesetzes) prüft das Gericht bis zur Eröffnung des ...
§ 98a StPO Rasterfahndung (vom 25.07.2015)
... oder Wertzeichenfälschung, 2. auf dem Gebiet des Staatsschutzes (§§ 74a , 120 des Gerichtsverfassungsgesetzes), 3. auf dem Gebiet der gemeingefährlichen ...
§ 100e StPO Verfahren bei Maßnahmen nach den §§ 100a bis 100c (vom 24.08.2017)
... nach den §§ 100b und 100c dürfen nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch die in § 74a Absatz 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes genannte Kammer des Landgerichts angeordnet werden, in dessen Bezirk die Staatsanwaltschaft ihren ...
§ 110a StPO Verdeckter Ermittler (vom 26.11.2019)
... der Geld- oder Wertzeichenfälschung, 2. auf dem Gebiet des Staatsschutzes ( §§ 74a , 120 des Gerichtsverfassungsgesetzes), 3. gewerbs- oder gewohnheitsmäßig ...
§ 121 StPO Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (vom 25.07.2015)
... dessen Entscheidung. (4) In den Sachen, in denen eine Strafkammer nach § 74a des Gerichtsverfassungsgesetzes zuständig ist, entscheidet das nach § 120 des ...
§ 138b StPO Ausschließung bei Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland (vom 25.07.2015)
... der Mitwirkung in einem Verfahren, das eine der in § 74a Abs. 1 Nr. 3 und § 120 Abs. 1 Nr. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes genannten Straftaten oder ...
§ 153c StPO Absehen von der Verfolgung bei Auslandstaten (vom 25.07.2015)
... Interessen entgegenstehen. (5) Hat das Verfahren Straftaten der in § 74a Abs. 1 Nr. 2 bis 6 und § 120 Abs. 1 Nr. 2 bis 7 des Gerichtsverfassungsgesetzes bezeichneten ...
§ 153d StPO Absehen von der Verfolgung bei Staatsschutzdelikten wegen überwiegender öffentlicher Interessen (vom 25.07.2015)
... Der Generalbundesanwalt kann von der Verfolgung von Straftaten der in § 74a Abs. 1 Nr. 2 bis 6 und in § 120 Abs. 1 Nr. 2 bis 7 des Gerichtsverfassungsgesetzes ...
§ 153e StPO Absehen von der Verfolgung bei Staatsschutzdelikten wegen tätiger Reue (vom 25.07.2015)
... Hat das Verfahren Straftaten der in § 74a Abs. 1 Nr. 2 bis 4 und in § 120 Abs. 1 Nr. 2 bis 7 des Gerichtsverfassungsgesetzes ...
§ 209a StPO Besondere funktionelle Zuständigkeiten (vom 25.07.2015)
... 2 stehen 1. die besonderen Strafkammern nach § 74 Abs. 2 sowie den §§ 74a und 74c des Gerichtsverfassungsgesetzes für ihren Bezirk gegenüber den allgemeinen ...

Vereinsgesetz
G. v. 05.08.1964 BGBl. I S. 593; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 30.11.2020 BGBl. I S. 2600
§ 17 VereinsG Wirtschaftsvereinigungen (vom 11.01.2007)
... oder ihre Zwecke oder 2. wenn ihre Zwecke oder ihre Tätigkeit den in § 74a Abs. 1 oder § 120 Abs. 1 und 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes genannten Strafgesetzen oder ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Cannabisgesetz (CanG)
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Artikel 14a CanG Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
...  § 74a Absatz 1 Nummer 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), das zuletzt durch Artikel 2 ...

Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens
G. v. 17.08.2017 BGBl. I S. 3202, 3630; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2146
Artikel 3 ÜbwRÄndG Änderung der Strafprozessordnung (vom 17.12.2019)
... nach den §§ 100b und 100c dürfen nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch die in § 74a Absatz 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes genannte Kammer des Landgerichts angeordnet werden, in dessen Bezirk die Staatsanwaltschaft ihren ...
Artikel 4 ÜbwRÄndG Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes (vom 24.08.2017)
... 2017 (BGBl. I S. 2208) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 74a Absatz 4 wird die Angabe „§ 100c" durch die Wörter „den §§ 100b und ...

Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages
G. v. 12.06.2015 BGBl. I S. 925
Artikel 1 GVGuStGBÄndG Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
... (BGBl. I S. 10) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 74a Absatz 2 wird die Angabe „§ 120 Abs. 2 Satz 2" durch die Wörter „§ ...

Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz
G. v. 05.01.2007 BGBl. I S. 2; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2667
Artikel 7a TerrorBekämpfErgG Änderung des Vereinsgesetzes
... 2 eingefügt: „2. wenn ihre Zwecke oder ihre Tätigkeit den in § 74a Abs. 1 oder § 120 Abs. 1 und 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes genannten Strafgesetzen oder ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Strafverfahrensänderungsgesetz 1979 (StVÄG 1979)
G. v. 05.10.1978 BGBl. I S. 1645; aufgehoben durch Artikel 83 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866
Artikel 8 StVÄG 1979 Überleitungsvorschriften
... Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes zurückgenommen. (6) Die §§ 74a , 74c, 74e und 143 des Gerichtsverfassungsgesetzes, die §§ 39, 41, 102 und 103 Abs. 2 ...


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