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§ 86 - Strafgesetzbuch (StGB)

neugefasst durch B. v. 13.11.1998 BGBl. I S. 3322; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 203
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 450-2 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze
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§ 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen



(1) Wer Propagandamittel

1.
einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,

2.
einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,

3.
einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder

4.
die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,

im Inland verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer Propagandamittel einer Organisation, die im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2021/138 des Rates vom 5. Februar 2021 zur Durchführung des Artikels 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1128 (ABl. L 43 vom 8.2.2021, S. 1) als juristische Person, Vereinigung oder Körperschaft aufgeführt ist, im Inland verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.

(3) 1Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 ist nur ein solcher Inhalt (§ 11 Absatz 3), der gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist. 2Propagandamittel im Sinne des Absatzes 2 ist nur ein solcher Inhalt (§ 11 Absatz 3), der gegen den Bestand oder die Sicherheit eines Staates oder einer internationalen Organisation oder gegen die Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland gerichtet ist.

(4) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

(5) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.





 

Frühere Fassungen von § 86 StGB

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 22.09.2021Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten, Strafbarkeit der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern und Verbesserung der Bekämpfung verhetzender Inhalte sowie Bekämpfung von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen
vom 14.09.2021 BGBl. I S. 4250
aktuell vorher 01.01.2021Artikel 1 Sechzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den §§ 86, 86a, 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland
vom 30.11.2020 BGBl. I S. 2600
aktuellvor 01.01.2021früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 86 StGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 86 StGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 StGB Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezug (vom 01.10.2023)
...  3. Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates a) in den Fällen des § 86 Absatz 1 und 2 , wenn Propagandamittel im Inland wahrnehmbar verbreitet oder der inländischen ...
§ 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (vom 22.09.2021)
... Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 oder Absatz 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung ... Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind. (3) § 86 Abs. 4 und 5 gilt ...
§ 89 StGB Verfassungsfeindliche Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane (vom 22.09.2021)
... Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) § 86 Absatz 5 gilt ...
§ 92b StGB Einziehung (vom 04.08.2009)
... sind, und 2. Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach den §§ 80a, 86 , 86a, 89a bis 91 bezieht, eingezogen werden. § 74a ist ...
§ 126a StGB Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten (vom 22.09.2021)
... Daten, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. (3) § 86 Absatz 4 gilt ...
§ 127 StGB Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet (vom 01.10.2021)
... Sinne des Satzes 1 sind 1. Verbrechen, 2. Vergehen nach a) den §§ 86 , 86a, 91, 130, 147 und 148 Absatz 1 Nummer 3, den §§ 149, 152a und 176a Absatz 2, § ...
§ 129 StGB Bildung krimineller Vereinigungen (vom 01.10.2021)
... 3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen. (4) Der Versuch, eine in Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 bezeichnete ...
§ 130 StGB Volksverhetzung (vom 09.12.2022)
... Verbindung mit den Absätzen 6 und 7, sowie in den Fällen der Absätze 3 bis 5 gilt § 86 Absatz 4  ...
§ 130a StGB Anleitung zu Straftaten (vom 22.09.2021)
... Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine solche Tat zu begehen. (3) § 86 Absatz 4 gilt ...
 
Zitat in folgenden Normen

Artikel 10-Gesetz (G 10)
Artikel 1 G. v. 26.06.2001 BGBl. I S. 1254, 2298, 2017 I 154; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 413
§ 3 G 10 Voraussetzungen (vom 02.04.2021)
...  2. Straftaten der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§§ 84 bis 86 , 87 bis 89b, 89c Absatz 1 bis 4 des Strafgesetzbuches, § 20 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 des ...

BND-Gesetz (BNDG)
Artikel 4 G. v. 20.12.1990 BGBl. I S. 2954, 2979; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 410
§ 65d BNDG IT-Kontrollen zur Sicherung von Verschlusssachen (vom 01.01.2024)
... Strafgesetzbuches), 2. Straftaten der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates ( §§ 86 bis 89c, 91 des Strafgesetzbuches), 3. Straftaten des Landesverrats und der ...

Deutsche-Welle-Gesetz (DWG)
neugefasst durch B. v. 11.01.2005 BGBl. I S. 90; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 1 G. v. 14.09.2021 BGBl. I S. 4250
§ 6 DWG Unzulässige Angebote, Jugendschutz (vom 22.09.2021)
... 2 gilt § 131 Absatz 2 des Strafgesetzbuches entsprechend. Im Fall der Nummer 3 gilt § 86 Absatz 4 des Strafgesetzbuches entsprechend. (2) Nach Aufnahme des Angebotes in die Liste nach § 18 des ...

Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)
G. v. 02.03.1974 BGBl. I S. 469, 1975 I 1916, 1976 I 507; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 203
Artikel 324 EGStGB Sonderregelung für Berlin
... 5 Buchstabe b, Nr. 6 bis 9, 12, 34 bis 41, 207, soweit diese Nummer sich auf die §§ 84 bis 87, 89 und 109 bis 109k bezieht, Artikel 21 Nr. 24 Buchstabe b, Artikel 26 Nr. 52 und 53, ... der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates in den Fällen der §§ 85, 86 , 87 bis 90, 90a Abs. 3 und des § 90b des Strafgesetzbuches, 2. Nummer 3 ist nicht ...

FIDE-Verzeichnis-Verordnung (FIDEVerzV)
V. v. 05.10.2011 BGBl. I S. 2057; zuletzt geändert durch Artikel 29 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858
§ 1 FIDEVerzV (vom 01.12.2021)
... über den Warenverkehr zum Schutz der öffentlichen Ordnung nach a) § 86 des Strafgesetzbuches , b) § 86a Absatz 1 Nummer 2 des Strafgesetzbuches, c) § 87 ...

Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
neugefasst durch B. v. 09.05.1975 BGBl. I S. 1077; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 25.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 294
§ 74a GVG (vom 24.08.2017)
... der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates in den Fällen der §§ 84 bis 86 , 87 bis 90, 90a Abs. 3 und des § 90b des Strafgesetzbuches, 3. der ...

Jugendschutzgesetz (JuSchG)
G. v. 23.07.2002 BGBl. I S. 2730, 2003 I S. 476; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 09.04.2021 BGBl. I S. 742
§ 15 JuSchG Jugendgefährdende Medien (vom 01.05.2021)
... bedarf, schwer jugendgefährdende Trägermedien, die 1. einen der in § 86 , § 130, § 130a, § 131, § 184, § 184a, 184b oder § 184c des ...
§ 18 JuSchG Liste jugendgefährdender Medien (vom 01.05.2021)
... Gericht in einer rechtskräftigen Entscheidung festgestellt hat, dass das Medium einen der in § 86 , § 130, § 130a, § 131, § 184, § 184a, 184b oder § 184c des ... Medien schätzt in ihren Entscheidungen ein, ob ein Medium einen der in den §§ 86 , 130, 130a, 131, 184, 184a, 184b oder 184c des Strafgesetzbuches genannten Inhalte hat. ...

Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)
Artikel 1 G. v. 01.09.2017 BGBl. I S. 3352; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 21.07.2022 BGBl. I S. 1182
§ 1 NetzDG Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen (vom 27.07.2022)
...  (3) Rechtswidrige Inhalte sind Inhalte im Sinne des Absatzes 1, die den Tatbestand der §§ 86 , 86a, 89a, 91, 100a, 111, 126, 129 bis 129b, 130, 131, 140, 166, 184b, 185 bis 187, 189, 201a, 241 ...
§ 3a NetzDG Meldepflicht (vom 01.02.2022)
... dafür bestehen, dass sie mindestens einen der Tatbestände a) der §§ 86 , 86a, 89a, 91, 126, 129 bis 129b, 130, 131 oder 140 des Strafgesetzbuches, b) des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 410
Artikel 1 BNDGÄndG Änderung des BND-Gesetzes
...  2. Straftaten der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates ( §§ 86 bis 89c, 91 des Strafgesetzbuches), 3. Straftaten des Landesverrats und der ...

Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet
G. v. 12.08.2021 BGBl. I S. 3544
Artikel 1 StGBuaÄndG Änderung des Strafgesetzbuches
... des Satzes 1 sind 1. Verbrechen, 2. Vergehen nach a) den §§ 86 , 86a, 91, 130, 147 und 148 Absatz 1 Nummer 3, den §§ 149, 152a und 176a Absatz 2, § ...

Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten, Strafbarkeit der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern und Verbesserung der Bekämpfung verhetzender Inhalte sowie Bekämpfung von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen
G. v. 14.09.2021 BGBl. I S. 4250
Artikel 1 StGBÄndG Änderung des Strafgesetzbuches
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angaben zu den §§ 86 und 86a werden wie folgt gefasst: „§ 86 Verbreiten von Propagandamitteln ... a) Die Angaben zu den §§ 86 und 86a werden wie folgt gefasst: „ § 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen  ... „Absatz 1" durch die Wörter „Absatz 1 und 2" ersetzt. 3. § 86 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden nach dem Wort ... eingefügt. b) In Absatz 1 Nummer 1 werden nach der Angabe „ § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4" die Wörter „oder Absatz 2" eingefügt. c) In Absatz 3 ... Daten, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. (3) § 86 Absatz 4 gilt entsprechend." 8. Nach § 176d wird folgender § 176e ...

Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 441; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1436
Artikel 7 ReHaKrBG Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (vom 28.06.2021)
... dafür bestehen, dass sie mindestens einen der Tatbestände a) der §§ 86 , 86a, 89a, 91, 126, 129 bis 129b, 130, 131 oder 140 des Strafgesetzbuches, b) des ...

Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG
G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3198
Artikel 1 VDSG Änderung der Strafprozessordnung
... und der Gefährdung der äußeren Sicherheit nach den §§ 80 bis 82, 84 bis 86 , 87 bis 89, 94 bis 100a, b) Abgeordnetenbestechung nach § 108e, c) ...

Sechzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den §§ 86, 86a, 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland
G. v. 30.11.2020 BGBl. I S. 2600
Artikel 1 60. StGBÄndG Änderung des Strafgesetzbuches
... die folgenden Buchstaben a und b vorangestellt: „a) in den Fällen des § 86 Absatz 1 , wenn Propagandamittel im Inland wahrnehmbar verbreitet oder der inländischen ... durch die Wörter „eines Inhalts (§ 11 Absatz 3)" ersetzt. 9. § 86 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
G. v. 09.04.2021 BGBl. I S. 742
Artikel 1 2. JuSchGÄndG Änderung des Jugendschutzgesetzes
... Medien schätzt in ihren Entscheidungen ein, ob ein Medium einen der in den §§ 86 , 130, 130a, 131, 184, 184a, 184b oder 184c des Strafgesetzbuches genannten Inhalte hat. Im ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Straffreiheitsgesetz 1970
G. v. 20.05.1970 BGBl. I S. 509; aufgehoben durch Artikel 50 G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864
§ 2 StrFrhG 1970 Rahmen der Straffreiheit
... sowie des Landesverrates und der Gefährdung der äußeren Sicherheit (§§ 80 bis 100a des Strafgesetzbuches), d) der Volksverhetzung (§ 130 des ...