§ 79 - Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Artikel 1 G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1728 (Nr. 37); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 16.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 280
Geltung ab 01.11.2020; FNA: 754-30 Energieversorgung
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§ 79 Grundsätze des Energieausweises


§ 79 wird in 3 Vorschriften zitiert

(1) 1Energieausweise dienen ausschließlich der Information über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes und sollen einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden ermöglichen. 2Ein Energieausweis ist als Energiebedarfsausweis oder als Energieverbrauchsausweis nach Maßgabe der §§ 80 bis 86 auszustellen. 3Es ist zulässig, sowohl den Energiebedarf als auch den Energieverbrauch anzugeben.

(2) 1Ein Energieausweis wird für ein Gebäude ausgestellt. 2Er ist für Teile von einem Gebäude auszustellen, wenn die Gebäudeteile nach § 106 getrennt zu behandeln sind.

(3) 1Ein Energieausweis ist für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren auszustellen. 2Unabhängig davon verliert er seine Gültigkeit, wenn nach § 80 Absatz 2 ein neuer Energieausweis erforderlich wird.

(4) 1Auf ein kleines Gebäude sind die Vorschriften dieses Abschnitts nicht anzuwenden. 2Auf ein Baudenkmal ist § 80 Absatz 3 bis 7 nicht anzuwenden.

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Zitierungen von § 79 GEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 79 GEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 85 GEG Angaben im Energieausweis (vom 01.01.2024)
... einem Nichtwohngebäude: Hauptnutzung oder Gebäudekategorie, 9. im Falle des § 79 Absatz 2 Satz 2 : Gebäudeteil, 10. Baujahr des Gebäudes, 11. Baujahr des ...
§ 98 GEG Registriernummer
... Wer einen Inspektionsbericht nach § 78 oder einen Energieausweis nach § 79 ausstellt, hat für diesen Bericht oder für diesen Energieausweis bei der ... oder der kombinierten Klima- und Lüftungsanlage, 2. in den Fällen des § 79 a) die Art des Energieausweises: Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis und ...
§ 99 GEG Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen
... oder über kombinierte Klima- und Lüftungsanlagen nach § 78 und Energieausweise nach § 79 nach Maßgabe der folgenden Absätze einer Stichprobenkontrolle. (2) ...


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