Artikel 7 - Viertes Corona-Steuerhilfegesetz (4. CorStHG k.a.Abk.)

Artikel 7 Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung


Artikel 7 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. November 2021 Bürgergeld-V § 1

§ 1 Absatz 1 Nummer 10 der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung vom 17. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2942), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. März 2021 (BGBl. I S. 358) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

 
„10.
nach § 3 Nummer 11a oder 11b des Einkommensteuergesetzes steuerfrei gewährte Leistungen aufgrund der COVID-19-Pandemie sowie den Leistungen nach § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes entsprechende Zahlungen aus den Haushalten des Bundes und der Länder,".

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Zitierungen von Artikel 7 Viertes Corona-Steuerhilfegesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 4. CorStHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 4. CorStHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 9 4. CorStHG Inkrafttreten
... in Kraft. (2) Artikel 1 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft. (3) Artikel 7 tritt mit Wirkung vom 1. November 2021 in Kraft. (4) Die Artikel 2, 5 und 6 treten mit ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz
G. v. 19.10.2022 BGBl. I S. 1743
Artikel 3 GasUStSG Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung
... II/Sozialgeld-Verordnung vom 17. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2942), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 19. Juni 2022 (BGBl. I S. 911 ) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „7. nach § 3 Nummer 11c ...


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