Artikel 7 - Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2021/2022)

Artikel 7 Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes


Artikel 7 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 15. Juli 2021 VersRücklG § 5

In § 5 Absatz 2 Satz 2 des Versorgungsrücklagegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 2007 (BGBl. I S. 482), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2053) geändert worden ist, wird die Angabe „20" durch die Angabe „30" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 7 BBVAnpÄndG 2021/2022

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 BBVAnpÄndG 2021/2022 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBVAnpÄndG 2021/2022 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 17 BBVAnpÄndG 2021/2022 Inkrafttreten
...  (6) Die Artikel 4, 6, 9, 14 und 16 treten am 1. April 2022 in Kraft. (7) Artikel 7 tritt am Tag nach der Verkündung in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Artikel 53 SVReformG Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 2007 (BGBl. I S. 482), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 9. Juli 2021 (BGBl. I S. 2444 ) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 20 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 ...


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