§ 7 - Finanzdisziplin-Erstattungsverordnung (FinDiszErstV)

§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 7 ändert mWv. 7. Januar 2023 HDiszErstV mWv. 16. Oktober 2022 § 3

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) 1Gleichzeitig tritt die Haushaltsdisziplin-Erstattungsverordnung vom 9. Dezember 2014 (BAnz AT 10.12.2014 V2) außer Kraft. 2Abweichend von Satz 1 tritt § 3 der in Satz 1 genannten Verordnung mit Wirkung zum Ablauf des 15. Oktober 2022 außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 6. Januar 2023.



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