(2) 1Bei kleinräumig wechselnden Bodenarten kann die zuständige Behörde, im Fall der geplanten Auf- oder Einbringung von Klärschlamm auf oder in landwirtschaftlich genutzten Boden im Einvernehmen mit der zuständigen landwirtschaftlichen Fachbehörde, auf Antrag des Klärschlammerzeugers die Anwendung der Vorsorgewerte nach Absatz 1 nach der überwiegenden Bodenart festlegen. 2Im Fall der Auf- oder Einbringung eines Klärschlammgemischs oder eines Klärschlammkomposts gilt Satz 1 für den Gemischhersteller oder den Komposthersteller entsprechend.
(3) 1Bei geogen bedingt erhöhten Schwermetall-Hintergrundwerten des Bodens kann die zuständige Behörde, im Fall der geplanten Auf- oder Einbringung auf oder in landwirtschaftlich genutzten Boden im Einvernehmen mit der zuständigen landwirtschaftlichen Fachbehörde, auf Antrag des Klärschlammerzeugers trotz Überschreitung der in Absatz 1 Satz 1 genannten Vorsorgewerte, mit Ausnahme des Vorsorgewertes für Cadmium, eine Auf- oder Einbringung zulassen, sofern die Auf- oder Einbringungsfläche im Zuständigkeitsbereich der am Sitz der Abwasserbehandlungsanlage für den Vollzug dieser Verordnung zuständigen Behörde liegt. 2Im Fall der Auf- oder Einbringung eines Klärschlammgemischs oder eines Klärschlammkomposts gilt Satz 1 für den Gemischhersteller oder den Komposthersteller entsprechend.
Anlage 3 AbfKlärV (zu § 16 Absatz 3, § 17 Absatz 1, 3 und 4 und § 18 Absatz 1, 3 und 4) Anzeigen, Lieferscheine, Bestätigungen ... der zulässigen Vorsorgewerte für Metalle oder organische
Stoffe nach § 7 Absatz 1 Satz 1 AbfKlärV
 nicht ergeben.
 ergeben.
 ergeben, die von der ...
 ergeben.
 ergeben, die von der zuständigen Behörde nach § 7 Absatz 3 AbfKlärV zugelassen wurde.
(Nachweis ist beizufügen).
1.5 Klärschlammbezogene Angaben
1.5.1 ... der zulässigen Vorsorgewerte für Metalle oder organische
Stoffe nach § 7 Absatz 1 Satz 1 AbfKlärV
 nicht ergeben.
 ergeben.
 ergeben, die von der ...
 ergeben.
 ergeben, die von der zuständigen Behörde nach § 7 Absatz 3 AbfKlärV zugelassen wurde (Nachweis ist
beizufügen).
2.5 Klärschlammbezogene Angaben
2.5.1 ... der zulässigen Vorsorgewerte für Metalle oder organische
Stoffe nach § 7 Absatz 1 Satz 1 AbfKlärV
 nicht ergeben.
 ergeben.
 ergeben, die von der ...
 ergeben.
 ergeben, die von der zuständigen Behörde nach § 7 Absatz 3 AbfKlärV zugelassen wurde (Nachweis ist
beizufügen).
1.5 Klärschlammbezogene Angaben:
Die zur ... der zulässigen Vorsorgewerte für Metalle oder organische
Stoffe nach § 7 Absatz 1 Satz 1 AbfKlärV
 nicht ergeben.
 ergeben.
 ergeben, die von der ...
 ergeben.
 ergeben, die von der zuständigen Behörde nach § 7 Absatz 3 AbfKlärV zugelassen wurde (Nachweis ist
beizufügen).
2.6 Klärschlammbezogene Angaben:
Die zur ...