Tools:
Update via:
§ 7 - Lkw-Maut-Verordnung (Lkw-MautV)
V. v. 25.06.2018 BGBl. I S. 1156 (Nr. 26); zuletzt geändert durch Artikel 33 G. v. 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56
Geltung ab 18.07.2018; FNA: 9290-16-6 Gebühren im Straßenverkehr
|
Geltung ab 18.07.2018; FNA: 9290-16-6 Gebühren im Straßenverkehr
|
§ 7 Nachweis der Emissionsklasse für im Inland zugelassene Fahrzeuge
(1) 1Der Nachweis der Emissionsklasse eines mautpflichtigen Fahrzeuges nach § 2 Nummer 5 erfolgt für in der Bundesrepublik Deutschland zugelassene Fahrzeuge durch Vorlage des Fahrzeugscheins oder der Zulassungsbescheinigung Teil I. 2Die Schadstoffklasse des mautpflichtigen Fahrzeuges ergibt sich aus dem Eintrag unter Ziffer 1 des Fahrzeugscheins, unter Ziffer 14.1 der Zulassungsbescheinigung Teil I oder unter Ziffer 14 der Zulassungsbescheinigung Teil I. 3Falls unter Ziffer 33 des Fahrzeugscheins, unter Ziffer 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I oder unter Buchstabe V.9 der Zulassungsbescheinigung Teil I eine andere Schadstoffklasse eingetragen ist, gilt diese. 4Die Partikelminderungsklasse des mautpflichtigen Fahrzeuges ergibt sich aus dem Eintrag unter Ziffer 33 des Fahrzeugscheins oder unter Ziffer 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I.
(2) Die Emissionsklasse kann auch nachgewiesen werden durch Vorlage
- 1.
- des aktuellen Kraftfahrzeugsteuerbescheides oder
- 2.
- eines gültigen Nachweises im Sinne des § 7 Absatz 5 Satz 3 des Bundesfernstraßenmautgesetzes über die Erfüllung bestimmter Umweltanforderungen für das Kraftfahrzeug.
(3) Bei Vorlage sonstiger geeigneter Unterlagen entscheidet das Bundesamt für Logistik und Mobilität nach pflichtgemäßem Ermessen darüber, ob die Emissionsklasse des mautpflichtigen Fahrzeuges zweifelsfrei und damit ordnungsgemäß nachgewiesen ist.
(4) 1Ergeben sich aus den vorgelegten Unterlagen Widersprüche hinsichtlich der Emissionsklasse, so entscheidet das Bundesamt für Logistik und Mobilität nach pflichtgemäßem Ermessen, ob die Emissionsklasse ordnungsgemäß nachgewiesen ist und bestimmt die für die Einstufung geltende Emissionsklasse sowie den Zeitraum, für den von dieser auszugehen ist. 2Dies gilt auch, wenn Tatsachen auf eine eingeschränkte oder fehlende Funktionsfähigkeit des Abgasreinigungs- oder Partikelminderungssystems schließen lassen. 3Absatz 5 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.
(5) 1Im Fall des nicht ordnungsgemäßen Nachweises der Emissionsklasse eines Fahrzeuges ist hinsichtlich des Mautteilsatzes für die verursachten Luftverschmutzungskosten § 5 Satz 4 des Bundesfernstraßenmautgesetzes anzuwenden. 2Dem Mautschuldner steht es frei, einen ordnungsgemäßen Nachweis der Emissionsklasse nachträglich zu führen. 3Erfolgt dieser nicht spätestens bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens, verbleibt es bei dem nach Satz 1 berechneten Höchstsatz.
Text in der Fassung des Artikels 33 Gesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr G. v. 2. März 2023 BGBl. 2023 I Nr. 56 m.W.v. 9. März 2023
Frühere Fassungen von § 7 Lkw-MautV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 09.03.2023 | Artikel 33 Gesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr vom 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56 |
aktuell vorher | 01.01.2019 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Lkw-Maut-Verordnung vom 19.12.2018 BGBl. I S. 2700 |
aktuell | vor 01.01.2019 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 7 Lkw-MautV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 Lkw-MautV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
Lkw-MautV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 8 Lkw-MautV Nachweis der Emissionsklasse für im Ausland zugelassene Fahrzeuge (vom 09.03.2023)
... die im Ausland zugelassen sind, erfolgt der Nachweis der Emissionsklasse durch Vorlage der in § 7 Absatz 2 genannten Unterlagen. Der aktuelle Kraftfahrzeugsteuerbescheid ist in deutscher Sprache ... Kosten für die Übersetzung sind vom Mautschuldner zu tragen. (4) § 7 Absatz 3 bis 5 gilt ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Lkw-Maut-Verordnung
V. v. 19.12.2018 BGBl. I S. 2700
Artikel 1 1. Lkw-MautVÄndV Änderung der Lkw-Maut-Verordnung
... Angaben zur Gewichtsklasse und der Anzahl der Achsen zu korrigieren." 3. § 7 Absatz 5 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Im Fall des nicht ordnungsgemäßen Nachweises ...
Gesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr
G. v. 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56
Artikel 33 BALMG Änderung der Lkw-Maut-Verordnung
... § 6 Satz 1, § 7 Absatz 3 und 4 Satz 1 , § 8 Absatz 3 Satz 1 und 3 sowie § 10 Absatz 1 und 2 Satz 1 und 3 der ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/7_Lkw-Maut-Verordnung.htm