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Artikel 7 - Medizinprodukte-EU-Anpassungsverordnung (MPEUAnpV)
Artikel 7 Weitere Änderung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung
Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3396), die zuletzt durch Artikel 6 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 Satz 3 wird aufgehoben.
- b)
- In Absatz 2 Nummer 2 wird das Wort „Leistungsbewertungsprüfung" durch die Wörter „Verwendung in einer Leistungsstudie" ersetzt.
- 2.
- In § 5 Absatz 2 Satz 1 werden nach der Angabe „Verordnung (EU) 2017/745" die Wörter „oder Artikel 31 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/746" eingefügt.
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Zitierungen von Artikel 7 MPEUAnpV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 MPEUAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MPEUAnpV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 9 MPEUAnpV Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... vom 13. Juli 2020 (BGBl. I S. 1692) geändert worden ist. (2) Die Artikel 2 und 7 treten am 26. Mai 2022 in Kraft. (3) Artikel 5 tritt am 1. Oktober 2021 außer ...
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