Artikel 7 - Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)

Artikel 7 Änderung des Waffengesetzes


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 26. November 2019 WaffG § 5, § 6, § 20, § 28, § 41, § 43, § 45, § 46, § 56

Das Waffengesetz vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2133) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 5 Absatz 3 werden die Wörter „der Betroffene" durch die Wörter „die betroffene Person" ersetzt.

2.
In § 6 Absatz 2 werden die Wörter „dem Betroffenen" durch die Wörter „der betroffenen Person" und die Wörter „auf seine Kosten" durch die Wörter „auf Kosten der betroffenen Person" ersetzt.

3.
In § 20 Absatz 4 Satz 1 wird das Wort „Betroffenen" durch die Wörter „betroffenen Personen" ersetzt.

4.
In § 28 Absatz 3 Satz 1 zweiter Halbsatz werden die Wörter „Speicherung und" gestrichen.

5.
In § 41 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „der Betroffene" durch die Wörter „die betroffene Person" und das Wort „er" durch das Wort „sie" ersetzt.

6.
In § 43 Absatz 1 werden jeweils die Wörter „des Betroffenen" durch die Wörter „der betroffenen Person" ersetzt.

7.
§ 45 Absatz 4 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 werden die Wörter „ein Betroffener" durch die Wörter „eine betroffene Person" und das Wort „seine" durch das Wort „ihre" ersetzt.

b)
In Satz 2 werden die Wörter „Der Betroffene" durch die Wörter „Die betroffene Person" ersetzt.

8.
In § 46 Absatz 4 Satz 2 erster Teilsatz werden die Wörter „des Betroffenen" durch die Wörter „der betroffenen Person" ersetzt und nach dem Wort „diese" wird das Wort „Wohnung" eingefügt.

9.
In § 56 Satz 2 werden die Wörter „den Betroffenen" durch die Wörter „die betroffene Person" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 7 2. DSAnpUG-EU

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 2. DSAnpUG-EU verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. DSAnpUG-EU selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG)
G. v. 17.02.2020 BGBl. I S. 166; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 22.04.2020 BGBl. I S. 840
Artikel 1 3. WaffRÄndG Änderung des Waffengesetzes (vom 01.05.2020)
... Waffengesetz vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht ...


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