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§ 82 - Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Artikel 1 G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2585 (Nr. 51); zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
Geltung ab 01.03.2010; FNA: 753-13 Wasserwirtschaft
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§ 82 Maßnahmenprogramm



(1) 1Für jede Flussgebietseinheit ist nach Maßgabe der Absätze 2 bis 6 ein Maßnahmenprogramm aufzustellen, um die Bewirtschaftungsziele nach Maßgabe der §§ 27 bis 31, 44 und 47 zu erreichen. 2Die Ziele der Raumordnung sind zu beachten; die Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung sind zu berücksichtigen.

(2) 1In das Maßnahmenprogramm sind grundlegende und, soweit erforderlich, ergänzende Maßnahmen aufzunehmen; dabei ist eine in Bezug auf die Wassernutzung kosteneffiziente Kombination der Maßnahmen vorzusehen. 2Das Maßnahmenprogramm enthält auch Maßnahmen nach Artikel 4 bis 10 der Richtlinie (EU) 2019/904.

(3) Grundlegende Maßnahmen sind alle in Artikel 11 Absatz 3 der Richtlinie 2000/60/EG bezeichneten Maßnahmen, die der Erreichung der Bewirtschaftungsziele nach Maßgabe der §§ 27 bis 31, 44 und 47 dienen oder zur Erreichung dieser Ziele beitragen.

(4) 1Ergänzende Maßnahmen, insbesondere im Sinne von Artikel 11 Absatz 4 in Verbindung mit Anhang VI Teil B der Richtlinie 2000/60/EG, werden zusätzlich zu den grundlegenden Maßnahmen in das Maßnahmenprogramm aufgenommen, soweit dies erforderlich ist, um die Bewirtschaftungsziele nach Maßgabe der §§ 27 bis 31, 44 und 47 zu erreichen. 2Ergänzende Maßnahmen können auch getroffen werden, um einen weitergehenden Schutz der Gewässer zu erreichen.

(5) Ergibt sich aus der Überwachung oder aus sonstigen Erkenntnissen, dass die Bewirtschaftungsziele nach Maßgabe der §§ 27 bis 31, 44 und 47 nicht erreicht werden können, so sind die Ursachen hierfür zu untersuchen, die Zulassungen für Gewässerbenutzungen und die Überwachungsprogramme zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen sowie nachträglich erforderliche Zusatzmaßnahmen in das Maßnahmenprogramm aufzunehmen.

(6) 1Grundlegende Maßnahmen nach Absatz 3 dürfen nicht zu einer zusätzlichen Verschmutzung der oberirdischen Gewässer, der Küstengewässer oder des Meeres führen, es sei denn, ihre Durchführung würde sich insgesamt günstiger auf die Umwelt auswirken. 2Die zuständige Behörde kann im Rahmen der §§ 47 und 48 auch die in Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe j der Richtlinie 2000/60/EG genannten Einleitungen in das Grundwasser zulassen.


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Anm.
d. Red.:
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abweichendes Landesrecht Niedersachsen zu § 82 siehe B. v. 26. Juli 2010 (BGBl. I S. 970)





 

Frühere Fassungen von § 82 WHG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 14.12.2021Artikel 3 Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen
vom 09.06.2021 BGBl. I S. 1699
aktuell vorher 01.03.2010 (26.07.2010)Hinweis auf von Bundesrecht abweichendes Landesrecht (Niedersachsen)
vom 26.07.2010 BGBl. I S. 970
aktuellvor 01.03.2010 (26.07.2010)Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 82 WHG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 82 WHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 WHG Inhalts- und Nebenbestimmungen der Erlaubnis und der Bewilligung
... 2. Maßnahmen anordnen, die a) in einem Maßnahmenprogramm nach § 82 enthalten oder zu seiner Durchführung erforderlich sind, b) geboten sind, damit ...
§ 31 WHG Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen
... Wegfall der Umstände nicht gefährden dürfen und die im Maßnahmenprogramm nach § 82 aufgeführt werden und 4. die Auswirkungen der Umstände jährlich ...
§ 39 WHG Gewässerunterhaltung (vom 01.01.2020)
... Sie muss den Anforderungen entsprechen, die im Maßnahmenprogramm nach § 82 an die Gewässerunterhaltung gestellt sind. Bei der Unterhaltung ist der Erhaltung ...
§ 45h WHG Maßnahmenprogramme (vom 14.12.2021)
... weitestgehend Maßnahmen zu berücksichtigen, die in ein Maßnahmenprogramm nach § 82 1. für ein Küstengewässer aufgenommen worden sind oder 2. ...
§ 86 WHG Veränderungssperre zur Sicherung von Planungen
... oder des Gewässerausbaus, 2. Vorhaben nach dem Maßnahmenprogramm nach § 82 kann die Landesregierung durch Rechtsverordnung Planungsgebiete festlegen, auf deren ...
 
Zitat in folgenden Normen

Bundeskompensationsverordnung (BKompV)
V. v. 14.05.2020 BGBl. I S. 1088
§ 2 BKompV Allgemeine Anforderungen an die Vermeidung und die Kompensation
... Bundesnaturschutzgesetzes, 2. Maßnahmen in Maßnahmenprogrammen im Sinne des § 82 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Dezember 2018 ...

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Artikel 1 G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2542; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 08.12.2022 BGBl. I S. 2240
§ 9 BNatSchG Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen (vom 01.03.2022)
... Gesetzes sowie bei der Aufstellung der Maßnahmenprogramme im Sinne der §§ 45h und 82 des Wasserhaushaltsgesetzes heranzuziehen. Soweit den Inhalten der Landschaftsplanung in den Entscheidungen nicht ...
§ 15 BNatSchG Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen (vom 03.06.2020)
... 5 Satz 3 dieses Gesetzes sowie von Maßnahmen in Maßnahmenprogrammen im Sinne des § 82 des Wasserhaushaltsgesetzes stehen der Anerkennung solcher Maßnahmen als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nicht ...

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
neugefasst durch B. v. 18.03.2021 BGBl. I S. 540; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
Anlage 5 UVPG Liste "SUP-pflichtiger Pläne und Programme" (vom 01.01.2024)
... 6 des Wasserhaushaltsge- setzes 1.4 Maßnahmenprogramme nach § 82 des Wasserhaushaltsgesetzes 1.5 Raumordnungsplanungen nach § 13 des ...

Grundwasserverordnung (GrwV)
V. v. 09.11.2010 BGBl. I S. 1513; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.10.2022 BGBl. I S. 1802
§ 3 GrwV Gefährdete Grundwasserkörper
... und um zu ermitteln, welche Maßnahmen in das Maßnahmenprogramm nach § 82 des Wasserhaushaltsgesetzes aufzunehmen sind. (3) Zum 22. Dezember 2013 und danach alle ...
§ 7 GrwV Einstufung des chemischen Grundwasserzustands (vom 10.05.2017)
... in den von Überschreitungen der Schwellenwerte betroffenen Teilbereichen die nach § 82 des Wasserhaushaltsgesetzes erforderlichen Maßnahmen, wenn dies zum Schutz von Gewässerökosystemen, ...
§ 13 GrwV Maßnahmen zur Verhinderung oder Begrenzung von Schadstoffeinträgen in das Grundwasser
... 47 des Wasserhaushaltsgesetzes genannten Ziele sind in den Maßnahmenprogrammen nach § 82 des Wasserhaushaltsgesetzes Maßnahmen aufzunehmen, die den Eintrag der in der Anlage 7 ... 47 des Wasserhaushaltsgesetzes genannten Ziele sind in den Maßnahmenprogrammen nach § 82 des Wasserhaushaltsgesetzes Maßnahmen aufzunehmen, die den Eintrag von Schadstoffen und ...

Oberflächengewässerverordnung (OGewV)
Artikel 1 V. v. 20.06.2016 BGBl. I S. 1373; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 4 G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2873
Anlage 2 OGewV (zu § 4 Absatz 1) Zusammenstellung der Gewässerbelastungen und Beurteilung ihrer Auswirkungen
... um die Überwachungsprogramme nach Anlage 10 und die Maßnahmenprogramme nach § 82 des Wasserhaushaltsgesetzes ...
Anlage 10 OGewV (zu § 10 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1, § 13 Absatz 1 Nummer 3, § 14 Absatz 2) Überwachung des ökologischen Zustands, des ökologischen Potenzials und des chemischen Zustands; Überwachungsnetz; zusätzliche Überwachungsanforderungen
... zu überprüfen. Anhand dieser Ergebnisse sind die Maßnahmenprogramme nach § 82 des Wasserhaushaltsgesetzes zu überwachen. 1.2 Die überblicksweise ...

Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV)
V. v. 04.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 346
§ 15 TrinkwEGV Risikomanagementmaßnahmen
... sind. Risikomanagementmaßnahmen können in das Maßnahmenprogramm nach § 82 des Wasserhaushaltsgesetzes aufgenommen werden. (3) Insbesondere die folgenden ... Risikomanagementmaßnahmen können zusätzlich zu den Maßnahmen, die nach § 82 Absatz 2 und 3 des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe d der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie sowie zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes und des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
G. v. 06.10.2011 BGBl. I S. 1986
Artikel 1 MeeresStrategieRLUG Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
... Maßnahmen zu berücksichtigen, die in ein Maßnahmenprogramm nach § 82 1. für ein Küstengewässer aufgenommen worden sind oder 2. ...

Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen
G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1699
Artikel 3 VerpackGuaÄndG Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
... Kunststoffprodukte auf die Umwelt (ABl. L 155 vom 12.6.2019, S. 1)." 2. Dem § 82 Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: „Das Maßnahmenprogramm enthält ...

Hinweis auf von Bundesrecht abweichendes Landesrecht (Niedersachsen)
B. v. 26.07.2010 BGBl. I S. 970
Bekanntmachung LRAbwBek
... 5 des Grundgesetzes d) 1. März 2010 § 82 Absatz 5 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) a) § ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Oberflächengewässerverordnung (OGewV)
V. v. 20.07.2011 BGBl. I S. 1429; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 20.06.2016 BGBl. I S. 1373
Anlage 2 OGewV (zu § 4 Absatz 1) Zusammenstellung der Gewässerbelastungen und Beurteilung ihrer Auswirkungen
... um die Überwachungsprogramme nach Anlage 9 und die Maßnahmenprogramme nach § 82 des Wasserhaushaltsgesetzes ...
Anlage 9 OGewV (zu § 9 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1) Überwachung des ökologischen Zustands, des ökologischen Potenzials und des chemischen Zustands; Überwachungsnetz; zusätzliche Überwachungsanforderungen
... zu überprüfen. Anhand dieser Ergebnisse sind die Maßnahmenprogramme nach § 82 des Wasserhaushaltsgesetzes zu überwachen. 1.2 Die überblicksweise ...