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§ 882b - Zivilprozessordnung (ZPO)
neugefasst durch B. v. 05.12.2005 BGBl. I S. 3202, 2006 I 431, 2007 I 1781; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 07.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 302
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 310-4 Zivilprozess, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
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Geltung ab 01.01.1964; FNA: 310-4 Zivilprozess, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
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§ 882b Inhalt des Schuldnerverzeichnisses
(1) Das zentrale Vollstreckungsgericht nach § 882h Abs. 1 führt ein Verzeichnis (Schuldnerverzeichnis) derjenigen Personen,
- 1.
- deren Eintragung der Gerichtsvollzieher nach Maßgabe des § 882c angeordnet hat;
- 2.
- deren Eintragung die Vollstreckungsbehörde nach Maßgabe des § 284 Abs. 9 der Abgabenordnung angeordnet hat; einer Eintragungsanordnung nach § 284 Abs. 9 der Abgabenordnung steht die Anordnung der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis durch eine Vollstreckungsbehörde gleich, die auf Grund einer gleichwertigen Regelung durch Bundesgesetz oder durch Landesgesetz ergangen ist;
- 3.
- deren Eintragung das Insolvenzgericht nach Maßgabe des § 26 Absatz 2 oder des § 303a der Insolvenzordnung angeordnet hat.
(2) Im Schuldnerverzeichnis werden angegeben:
- 1.
- Name, Vorname und Geburtsname des Schuldners sowie die Firma und deren Nummer des Registerblatts im Handelsregister,
- 2.
- Geburtsdatum und Geburtsort des Schuldners,
- 3.
- Wohnsitze des Schuldners oder Sitz des Schuldners,
(3) Im Schuldnerverzeichnis werden weiter angegeben:
- 1.
- Aktenzeichen und Gericht oder Vollstreckungsbehörde der Vollstreckungssache oder des Insolvenzverfahrens,
- 2.
- im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 das Datum der Eintragungsanordnung und der gemäß § 882c zur Eintragung führende Grund,
- 3.
- im Fall des Absatzes 1 Nr. 2 das Datum der Eintragungsanordnung und der gemäß § 284 Abs. 9 der Abgabenordnung oder einer gleichwertigen Regelung im Sinne von Absatz 1 Nr. 2 Halbsatz 2 zur Eintragung führende Grund,
- 4.
- im Fall des Absatzes 1 Nummer 3 das Datum der Eintragungsanordnung sowie die Feststellung, dass ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners mangels Masse gemäß § 26 Absatz 1 Satz 1 der Insolvenzordnung abgewiesen wurde, oder bei einer Eintragung gemäß § 303a der Insolvenzordnung der zur Eintragung führende Grund und das Datum der Entscheidung des Insolvenzgerichts.
Text in der Fassung des Artikels 3 Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte G. v. 15. Juli 2013 BGBl. I S. 2379 m.W.v. 1. Juli 2014
Frühere Fassungen von § 882b ZPO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.07.2014 | Artikel 3 Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte vom 15.07.2013 BGBl. I S. 2379 |
aktuell vorher | 01.01.2013 | Artikel 1 Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29.07.2009 BGBl. I S. 2258 |
aktuell | vor 01.01.2013 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 882b ZPO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 882b ZPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZPO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 882c ZPO Eintragungsanordnung (vom 01.11.2017)
... 1 Satz 1 der Gerichtsvollzieher. (3) Die Eintragungsanordnung hat die in § 882b Abs. 2 und 3 genannten Daten zu enthalten. Sind dem Gerichtsvollzieher die nach § 882b Abs. 2 ... 882b Abs. 2 und 3 genannten Daten zu enthalten. Sind dem Gerichtsvollzieher die nach § 882b Abs. 2 Nr. 1 bis 3 im Schuldnerverzeichnis anzugebenden Daten nicht bekannt, holt er Auskünfte bei den in § ...
§ 882f ZPO Einsicht in das Schuldnerverzeichnis (vom 26.11.2019)
... Die Einsicht in das Schuldnerverzeichnis ist jedem gestattet, der darlegt, Angaben nach § 882b zu benötigen: 1. für Zwecke der Zwangsvollstreckung; 2. um ... (2) Das Recht auf Einsichtnahme durch Dritte erstreckt sich nicht auf Angaben nach § 882b Absatz 2 Nummer 3 , wenn glaubhaft gemacht wird, dass zugunsten des Schuldners eine Auskunftssperre gemäß ...
§ 882h ZPO Zuständigkeit; Ausgestaltung des Schuldnerverzeichnisses (vom 26.11.2019)
... des Bundesrates die Einzelheiten zu Form und Übermittlung der Eintragungsanordnungen nach § 882b Abs. 1 und der Entscheidungen nach § 882d Abs. 3 Satz 2 dieses Gesetzes und § 284 Abs. 10 Satz ... und § 284 Abs. 10 Satz 2 der Abgabenordnung oder gleichwertigen Regelungen im Sinne von § 882b Abs. 1 Nr. 2 Halbsatz 2 dieses Gesetzes sowie zum Inhalt des Schuldnerverzeichnisses und zur Ausgestaltung der ...
Zitat in folgenden Normen
Abgabenordnung (AO)
neugefasst durch B. v. 01.10.2002 BGBl. I S. 3866, 2003 I S. 61; zuletzt geändert durch Artikel 8a G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 245
§ 284 AO Vermögensauskunft des Vollstreckungsschuldners (vom 01.01.2024)
... dem zentralen Vollstreckungsgericht nach § 882h Abs. 1 der Zivilprozessordnung mit den in § 882b Abs. 2 und 3 der Zivilprozessordnung genannten Daten elektronisch zu übermitteln. Dies gilt nicht, wenn Anträge auf ...
Agentennachweisverordnung (AgNwV)
V. v. 15.10.2009 BGBl. I S. 3641; zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 37 G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 990
§ 1 AgNwV Nachweise (vom 14.12.2018)
... verantwortlichen Personen; 3. eine aktuelle Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis nach § 882b der Zivilprozessordnung für den Agenten, die Geschäftsleiter des Agenten und die ...
BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV)
V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3129
§ 4 BECV Voraussetzung für die Beihilfegewährung
... zu stellen, sowie b) Unternehmen, die in das Schuldnerverzeichnis nach § 882b der Zivilprozessordnung eingetragen sind, und 2. Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund ...
Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)
Artikel 9 G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882, 917; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 391
§ 21 BtOG Voraussetzung für eine ehrenamtliche Tätigkeit (vom 01.01.2024)
... 5 des Bundeszentralregistergesetzes und eine Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis nach § 882b der Zivilprozessordnung vorzulegen, die jeweils nicht älter als drei Monate sein sollen. Die Pflicht zur ...
§ 23 BtOG Registrierungsvoraussetzungen; Verordnungsermächtigung (vom 01.01.2023)
... worden oder sie in das vom zentralen Vollstreckungsgericht zu führende Schuldnerverzeichnis ( § 882b der Zivilprozessordnung ) eingetragen ist. (3) Die nach Absatz 1 Nummer 2 erforderliche Sachkunde ist ...
§ 24 BtOG Registrierungsverfahren; Verordnungsermächtigung; Registrierungsgebühr (vom 01.01.2023)
... als drei Monate sein soll, 2. eine Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis nach § 882b der Zivilprozessordnung , die nicht älter als drei Monate sein soll, 3. eine Erklärung, ob ein ...
§ 25 BtOG Mitteilungs- und Nachweispflichten beruflicher Betreuer (vom 01.01.2023)
... und eine aktuelle Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis nach § 882b der Zivilprozessordnung vorzulegen sowie die Erklärung nach § 24 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 abzugeben. ...
Bundesnotarordnung (BNotO)
neugefasst durch B. v. 24.02.1961 BGBl. I S. 97; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 389
§ 5 BNotO Eignung für das notarielle Amt (vom 01.08.2021)
... über das Vermögen der Person eröffnet oder die Person in das Schuldnerverzeichnis ( § 882b der Zivilprozessordnung ) eingetragen ist. (3) Wenn dies zur Entscheidung über den ...
§ 50 BNotO Amtsenthebung (vom 01.08.2021)
... über das Vermögen des Notars eröffnet oder der Notar in das Schuldnerverzeichnis ( § 882b der Zivilprozessordnung ) eingetragen ist; 7. wenn er aus gesundheitlichen Gründen nicht nur ...
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
G. v. 01.08.1959 BGBl. I S. 565; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 17.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 12
§ 7 BRAO Versagung der Zulassung (vom 01.08.2021)
... antragstellenden Person eröffnet oder die antragstellende Person in das Schuldnerverzeichnis ( § 882b der Zivilprozessordnung ) eingetragen ist; 10. wenn die antragstellende Person Richter, Beamter, Berufssoldat ...
§ 14 BRAO Rücknahme und Widerruf der Zulassung (vom 01.08.2021)
... Vermögen des Rechtsanwalts eröffnet oder der Rechtsanwalt in das Schuldnerverzeichnis ( § 882b der Zivilprozessordnung ) eingetragen ist; 8. wenn der Rechtsanwalt eine Tätigkeit ausübt, die mit ...
§ 59f BRAO Zulassung (vom 01.08.2022)
... eröffnet ist oder die Berufsausübungsgesellschaft in das Schuldnerverzeichnis ( § 882b der Zivilprozessordnung ) eingetragen ist. (3) Mit der Zulassung wird die Berufsausübungsgesellschaft ...
§ 59h BRAO Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Zulassung; Abwickler (vom 01.08.2022)
... eröffnet ist oder die Berufsausübungsgesellschaft in das Schuldnerverzeichnis ( § 882b der Zivilprozessordnung ) eingetragen ist. (4) Die Zulassung kann widerrufen werden, wenn die ...
Gesetz betreffend die Einführung der Zivilprozeßordnung
G. v. 30.01.1877 RGBl. S. 244; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 07.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 302
§ 39 EGZPO (vom 01.01.2013)
... 2, von § 788 Abs. 4, der §§ 802a bis 802l, 807, 836 Abs. 3, der §§ 851b, 882b bis 882h, 883 Abs. 2 und von § 933 Satz 1 der Zivilprozessordnung die §§ 754, 806b, ... vorzeitig zu löschen, wenn der Schuldner in das Schuldnerverzeichnis nach § 882b der Zivilprozessordnung in der ab dem 1. Januar 2013 geltenden Fassung eingetragen wird. ... 6. Soweit eine gesetzliche Bestimmung die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis nach § 882b der Zivilprozessordnung in der ab dem 1. Januar 2013 geltenden Fassung voraussetzt, steht dem die ...
Gewerbeordnung
neugefasst durch B. v. 22.02.1999 BGBl. I S. 202; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 245
§ 11 GewO Verarbeitung personenbezogener Daten; Verordnungsermächtigung (vom 01.01.2023)
... Auskünften nach § 150a, den §§ 31 und 41 des Bundeszentralregistergesetzes und § 882b der Zivilprozeßordnung bleibt unberührt. (4) Die nach den Absätzen 1 und 3 erhobenen Daten ...
§ 34b GewO Versteigerergewerbe (vom 01.01.2023)
... in das vom Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis (§ 26 Abs. 2 Insolvenzordnung, § 882b Zivilprozeßordnung ) eingetragen ist. (5) Auf Antrag sind besonders sachkundige Versteigerer mit ...
§ 34c GewO Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter, Verordnungsermächtigung (vom 30.12.2023)
... in das vom Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis (§ 26 Abs. 2 Insolvenzordnung, § 882b Zivilprozeßordnung ) eingetragen ist, 3. der Antragsteller, der ein Gewerbe nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 ...
§ 34d GewO Versicherungsvermittler, Versicherungsberater (vom 02.07.2023)
... das Insolvenzverfahren eröffnet worden oder er in das Schuldnerverzeichnis nach § 882b der Zivilprozessordnung eingetragen ist. Im Fall des Satzes 1 Nummer 4 ist es ausreichend, wenn der Nachweis ...
§ 34f GewO Finanzanlagenvermittler (vom 30.12.2023)
... vom Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis (§ 26 Absatz 2 der Insolvenzordnung, § 882b der Zivilprozessordnung ) eingetragen ist, 3. der Antragsteller den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung ...
§ 34i GewO Immobiliardarlehensvermittler (vom 30.12.2023)
... das Insolvenzverfahren eröffnet worden oder er in das Schuldnerverzeichnis nach § 882b der Zivilprozessordnung eingetragen ist, 3. der Antragsteller den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung ...
Insolvenzordnung (InsO)
G. v. 05.10.1994 BGBl. I S. 2866; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236
§ 26 InsO Abweisung mangels Masse (vom 01.01.2013)
... Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen worden ist, in das Schuldnerverzeichnis nach § 882b der Zivilprozessordnung an und übermittelt die Anordnung unverzüglich elektronisch dem ...
§ 303a InsO Eintragung in das Schuldnerverzeichnis (vom 26.06.2017)
... Insolvenzgericht ordnet die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis nach § 882b der Zivilprozessordnung an. Eingetragen werden Schuldner, 1. denen die Restschuldbefreiung nach den ...
Justizbeitreibungsgesetz (JBeitrG)
neugefasst durch B. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1926; zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 14 G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882
§ 6 JBeitrG (vom 01.01.2022)
... bis 827, 828 Abs. 2 und 3, §§ 829 bis 837a, 840 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2, §§ 841 bis 886, 899 bis 910 der Zivilprozeßordnung, 2. sonstige Vorschriften des ...
Patentanwaltsordnung (PAO)
G. v. 07.09.1966 BGBl. I S. 557; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 17.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 12
§ 14 PAO Versagung der Zulassung (vom 01.08.2022)
... antragstellenden Person eröffnet oder die antragstellende Person in das Schuldnerverzeichnis ( § 882b der Zivilprozessordnung ) eingetragen ist; 10. wenn die antragstellende Person Richter, Beamter, Berufssoldat ...
§ 21 PAO Rücknahme und Widerruf der Zulassung (vom 01.08.2021)
... Vermögen des Patentanwalts eröffnet oder der Patentanwalt in das Schuldnerverzeichnis ( § 882b der Zivilprozessordnung ) eingetragen ist; 9. wenn der Patentanwalt eine Tätigkeit ausübt, die mit ...
§ 52f PAO Zulassung (vom 01.08.2022)
... eröffnet ist oder die Berufsausübungsgesellschaft in das Schuldnerverzeichnis ( § 882b der Zivilprozessordnung ) eingetragen ist. (3) Mit der Zulassung wird die Berufsausübungsgesellschaft ...
§ 52h PAO Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Zulassung; Abwickler (vom 01.08.2022)
... eröffnet ist oder die Berufsausübungsgesellschaft in das Schuldnerverzeichnis ( § 882b der Zivilprozessordnung ) eingetragen ist. (4) Die Zulassung kann widerrufen werden, wenn die ...
Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)
Artikel 1 G. v. 12.12.2007 BGBl. I S. 2840; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 10.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 64
§ 12 RDG Registrierungsvoraussetzungen; Verordnungsermächtigung (vom 01.01.2024)
... das vom Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis (§ 26 Abs. 2 der Insolvenzordnung, § 882b der Zivilprozessordnung ) eingetragen ist. Ungeordnete Vermögensverhältnisse liegen nicht vor, wenn im ...
§ 13 RDG Registrierungsverfahren; Verordnungsermächtigung (vom 01.01.2024)
... oder in den letzten drei Jahren vor Antragstellung eine Eintragung in das Schuldnerverzeichnis ( § 882b der Zivilprozessordnung ) erfolgt ist, 5. Unterlagen zum Nachweis der theoretischen und praktischen ...
Schuldnerverzeichnisabdruckverordnung (SchuVAbdrV)
V. v. 26.07.2012 BGBl. I S. 1658; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1724
§ 16 SchuVAbdrV Einrichtung (vom 26.11.2019)
... erteilen. (2) Im automatisierten Abrufverfahren dürfen nur die nach § 882b Absatz 2 und 3 der Zivilprozessordnung in das Schuldnerverzeichnis aufzunehmenden Eintragungen übermittelt werden. Die ... dürfen nur Angaben verwendet werden, deren Eintragung in das Schuldnerverzeichnis nach § 882b Absatz 2 und 3 der Zivilprozessordnung zu erfolgen ...
Schuldnerverzeichnisführungsverordnung (SchuFV)
V. v. 26.07.2012 BGBl. I S. 1654; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1724
§ 1 SchuFV Inhalt des Schuldnerverzeichnisses
... In das Schuldnerverzeichnis werden die in § 882b Absatz 2 und 3 der Zivilprozessordnung angegebenen Daten eingetragen. (2) ... Unrichtigkeiten der Bezeichnung des Schuldners in den Eintragungsanordnungen nach § 882b Absatz 3 Nummer 2 bis 4 der Zivilprozessordnung können bei Eintragung im Schuldnerverzeichnis ...
§ 2 SchuFV Übermittlung von Eintragungsanordnungen und Entscheidungen
... Die Eintragungsanordnung erfolgt durch die in § 882b Absatz 1 Nummer 1 bis 3 der Zivilprozessordnung genannten Stellen. Die ...
§ 3 SchuFV Vollziehung von Eintragungsanordnungen
... des § 2 Absatz 2 und 3, trägt das zentrale Vollstreckungsgericht die in § 882b Absatz 2 und 3 der Zivilprozessordnung angegebenen Daten in das Schuldnerverzeichnis ein. ... des § 2 Absatz 2 und 3 nicht, trägt das zentrale Vollstreckungsgericht die in § 882b Absatz 2 und 3 der Zivilprozessordnung angegebenen Daten nicht in das Schuldnerverzeichnis ein und ...
§ 5 SchuFV Einsichtsberechtigung (vom 26.11.2016)
... ist jeder, der darlegt, Angaben nach § 882b der Zivilprozessordnung zu benötigen 1. für Zwecke der ...
§ 8 SchuFV Abfragedatenübermittlung (vom 01.10.2015)
... nicht mehr als ein Datensatz übermittelt. Der Datensatz enthält die in § 882b Absatz 2 und 3 der Zivilprozessordnung angegebenen personenbezogenen Daten des Schuldners. ...
Sonstige-Energiegewinnungsbereiche-Verordnung (SoEnergieV)
V. v. 21.09.2021 BGBl. I S. 4328; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1325
§ 11 SoEnergieV Ausschluss von Bietern
... 2020 (BGBl. I S. 3256) aufgehoben hat, oder 4. der Bieter im Schuldnerverzeichnis nach § 882b der Zivilprozessordnung eingetragen ...
Steuerberatungsgesetz (StBerG)
neugefasst durch B. v. 04.11.1975 BGBl. I S. 2735; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 17.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 12
§ 20 StBerG Rücknahme und Widerruf der Anerkennung (vom 01.08.2021)
... Lohnsteuerhilfevereins eröffnet oder der Lohnsteuerhilfeverein in das Schuldnerverzeichnis ( § 882b der Zivilprozessordnung ) eingetragen ist. (3) Vor der Rücknahme oder dem Widerruf ist der ...
§ 46 StBerG Rücknahme und Widerruf der Bestellung (vom 01.08.2021)
... eröffnet oder der Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte in das Schuldnerverzeichnis ( § 882b der Zivilprozessordnung ) eingetragen ist; 5. seine berufliche Niederlassung in das Ausland verlegt, ...
§ 53 StBerG Anerkennung (vom 16.03.2023)
... eröffnet ist oder die Berufsausübungsgesellschaft in das Schuldnerverzeichnis ( § 882b der Zivilprozessordnung ) eingetragen ist. (3) Mit der Anerkennung wird die Berufsausübungsgesellschaft ...
§ 55 StBerG Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Anerkennung; Abwickler (vom 16.03.2023)
... eröffnet ist oder die Berufsausübungsgesellschaft in das Schuldnerverzeichnis ( § 882b der Zivilprozessordnung ) eingetragen ist. (4) Die Anerkennung der Berufsausübungsgesellschaft kann ...
Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
neugefasst durch B. v. 05.11.1975 BGBl. I S. 2803; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 17.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 12
§ 16 WPO Versagung der Bestellung (vom 17.06.2016)
... Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis (§ 26 Abs. 2 der Insolvenzordnung, § 882b der Zivilprozessordnung) vorliegt. (2) Die Bestellung kann versagt werden, wenn der ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung (EuKoPfVODG)
G. v. 21.11.2016 BGBl. I S. 2591; zuletzt geändert durch Artikel 32 G. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2208
Artikel 1 EuKoPfVODG Änderung der Zivilprozessordnung
... Das Recht auf Einsichtnahme durch Dritte erstreckt sich nicht auf Angaben nach § 882b Absatz 2 Nummer 3, wenn glaubhaft gemacht wird, dass zugunsten des Schuldners eine Auskunftssperre ...
Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 1 NotBRMoG Änderung der Bundesnotarordnung
... über das Vermögen der Person eröffnet oder die Person in das Schuldnerverzeichnis ( § 882b der Zivilprozessordnung ) eingetragen ist. (3) Wenn dies zur Entscheidung über den Versagungsgrund nach ... Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis (§ 26 Abs. 2 der Insolvenzordnung, § 882b der Zivilprozeßordnung )" durch die Wörter „Schuldnerverzeichnis (§ 882b der ... § 882b der Zivilprozeßordnung)" durch die Wörter „Schuldnerverzeichnis ( § 882b der Zivilprozessordnung )" ersetzt. dd) In Nummer 8 werden die Wörter „die Art seiner" ...
Artikel 8 NotBRMoG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
... Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis (§ 26 Abs. 2 der Insolvenzordnung, § 882b der Zivilprozeßordnung )" durch die Wörter „Schuldnerverzeichnis (§ 882b der ... § 882b der Zivilprozeßordnung)" durch die Wörter „Schuldnerverzeichnis ( § 882b der Zivilprozessordnung )" ersetzt. c) Die folgenden Sätze werden angefügt: ... Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis (§ 26 Abs. 2 der Insolvenzordnung, § 882b der Zivilprozeßordnung )" durch die Wörter „Schuldnerverzeichnis (§ 882b der ... § 882b der Zivilprozeßordnung)" durch die Wörter „Schuldnerverzeichnis ( § 882b der Zivilprozessordnung )" ersetzt. b) In Absatz 3 Nummer 3 wird das Wort „bestellt" durch das ...
Artikel 18 NotBRMoG Änderung der Patentanwaltsordnung
... Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis (§ 26 Abs. 2 der Insolvenzordnung, § 882b der Zivilprozeßordnung )" durch die Wörter „Schuldnerverzeichnis (§ 882b der ... § 882b der Zivilprozeßordnung)" durch die Wörter „Schuldnerverzeichnis ( § 882b der Zivilprozessordnung )" ersetzt. c) Die folgenden Sätze werden angefügt: ... Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis (§ 26 Abs. 2 der Insolvenzordnung, § 882b der Zivilprozeßordnung )" durch die Wörter „Schuldnerverzeichnis (§ 882b der ... § 882b der Zivilprozeßordnung)" durch die Wörter „Schuldnerverzeichnis ( § 882b der Zivilprozessordnung )" ersetzt. b) In Absatz 3 Nummer 3 wird das Wort „bestellt" durch das ...
Artikel 21 NotBRMoG Änderung des Steuerberatungsgesetzes
... Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis (§ 26 Abs. 2 der Insolvenzordnung; § 882b der Zivilprozeßordnung )" durch die Wörter „Schuldnerverzeichnis (§ 882b der ... § 882b der Zivilprozeßordnung)" durch die Wörter „Schuldnerverzeichnis ( § 882b der Zivilprozessordnung )" ersetzt. 11. § 47 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 ...
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 1 BRAORefG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung (vom 09.04.2022)
... eröffnet ist oder die Berufsausübungsgesellschaft in das Schuldnerverzeichnis ( § 882b der Zivilprozessordnung ) eingetragen ist. (3) Mit der Zulassung wird die Berufsausübungsgesellschaft ... eröffnet ist oder die Berufsausübungsgesellschaft in das Schuldnerverzeichnis ( § 882b der Zivilprozessordnung ) eingetragen ist. (4) Die Zulassung kann widerrufen werden, wenn die ...
Artikel 3 BRAORefG Änderung der Patentanwaltsordnung
... eröffnet ist oder die Berufsausübungsgesellschaft in das Schuldnerverzeichnis ( § 882b der Zivilprozessordnung ) eingetragen ist. (3) Mit der Zulassung wird die Berufsausübungsgesellschaft ... eröffnet ist oder die Berufsausübungsgesellschaft in das Schuldnerverzeichnis ( § 882b der Zivilprozessordnung ) eingetragen ist. (4) Die Zulassung kann widerrufen werden, wenn die ...
Artikel 4 BRAORefG Änderung des Steuerberatungsgesetzes
... eröffnet ist oder die Berufsausübungsgesellschaft in das Schuldnerverzeichnis ( § 882b der Zivilprozessordnung ) eingetragen ist. (3) Mit der Anerkennung wird die Berufsausübungsgesellschaft ... eröffnet ist oder die Berufsausübungsgesellschaft in das Schuldnerverzeichnis ( § 882b der Zivilprozessordnung ) eingetragen ist. (4) Die Anerkennung kann widerrufen werden, wenn die ...
Gesetz zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 391
Artikel 2 BetrInASGEV Änderung des Betreuungsorganisationsgesetzes
... 5 des Bundeszentralregistergesetzes und eine Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis nach § 882b der Zivilprozessordnung vorzulegen, die jeweils nicht älter als drei Monate sein sollen. Die Pflicht zur Vorlage ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 20.07.2017 BGBl. I S. 2789
Artikel 1 VersVertrRÄndG Änderung der Gewerbeordnung
... das Insolvenzverfahren eröffnet worden oder er in das Schuldnerverzeichnis nach § 882b der Zivilprozessordnung eingetragen ist. Im Fall des Satzes 1 Nummer 4 ist es ausreichend, wenn der Nachweis für eine ...
Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften
G. v. 11.03.2016 BGBl. I S. 396
Artikel 10 WohnImmoKredRLUG Änderung der Gewerbeordnung
... das Insolvenzverfahren eröffnet worden oder er in das Schuldnerverzeichnis nach § 882b der Zivilprozessordnung eingetragen ist, 3. der Antragsteller den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung ...
Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3320
Artikel 1 InkaRÄndG Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes
... oder in den letzten drei Jahren vor Antragstellung eine Eintragung in das Schuldnerverzeichnis ( § 882b der Zivilprozessordnung ) erfolgt ist,". bb) In Satz 5 wird die Angabe „Satz 3" durch die ...
Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte
G. v. 15.07.2013 BGBl. I S. 2379
Artikel 1 GlRStG Änderung der Insolvenzordnung
... Das Insolvenzgericht ordnet die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis nach § 882b der Zivilprozessordnung an. Eingetragen werden Schuldner, 1. denen die ...
Artikel 3 GlRStG Änderung der Zivilprozessordnung
... (BGBl. I S. 1809) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 882b wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Nummer 3 wird wie folgt gefasst: ...
Verordnung zur Änderung der Agentennachweisverordnung
V. v. 10.12.2018 BGBl. I S. 2329
Artikel 1 AgNwVÄndV
... Schuldnerverzeichnis nach § 26 Absatz 2 der Insolvenzordnung" durch die Angabe „ § 882b der Zivilprozessordnung" ersetzt. b) In Satz 2 wird das Wort ...
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