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§ 8 - Teilhabeberatungsverordnung (EUTBV)

V. v. 14.06.2021 BGBl. I S. 1796 (Nr. 32); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 23.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 63
Geltung ab 01.01.2022; FNA: 860-9-3-1 Sozialgesetzbuch
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§ 8 Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses



(1) 1Der Antragsteller muss zuverlässig sein. 2Er ist zuverlässig, wenn er die Gewähr dafür bietet, das Beratungsangebot ordnungsgemäß auszuüben. 3Ein Mangel der Zuverlässigkeit kann insbesondere dann vorliegen, wenn der Antragsteller oder eine Person, deren Verhalten dem Antragsteller aufgrund einer leitenden Stellung zuzurechnen ist,

1.
der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nicht nachgekommen ist,

2.
sozialversicherungsrechtliche oder arbeitsrechtliche Pflichten verletzt,

3.
im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Antragstellers infrage gestellt wird oder

4.
beim Antragsteller mangelnde wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besteht.

(2) 1Der Antragsteller muss fachlich geeignet sein. 2Davon ist insbesondere auszugehen, wenn der Antragsteller oder die Beraterinnen und Berater Erfahrungen im Bereich der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen haben.

(3) Der Antragsteller muss glaubhaft machen,

1.
ein behinderungsübergreifendes Beratungsangebot vorzuhalten,

2.
die Niedrigschwelligkeit des Beratungsangebotes in seiner inhaltlichen, räumlichen, sozialen und zeitlichen Dimension zu gewährleisten und

3.
die Unabhängigkeit der Beraterinnen und Berater sicherzustellen.

(4) Ein Zuschuss wird nicht gewährt, wenn das Beratungsangebot zum Zwecke der Gewinnerzielung erfolgt.

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Zitierungen von § 8 EUTBV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 EUTBV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EUTBV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 EUTBV Finanzierung der Beratungsangebote, Verteilungsschlüssel
... ist den antragstellenden Trägern der Beratungsangebote, die die Voraussetzungen nach § 8 erfüllen, ein Zuschuss zu gewähren. (2) Die Vollzeitäquivalente ...
§ 9 EUTBV Zuteilungsverfahren
... Landes mehr Antragsteller die Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses nach § 8 als für das Land Vollzeitäquivalente nach § 3 Absatz 2 vorgesehen sind oder ...
§ 10 EUTBV Zuständigkeit, Antragsverfahren, Ausschlussfrist
... Kalenderjahren aufzugliedern. (2) Anträge, die die Voraussetzungen nach § 8 erfüllen und die im Fall des Verfahrens nach § 9 für eine Zuteilung vorgesehen ...