§ 8 - Forschungszulagen-Bescheinigungsverordnung (FZulBV)

V. v. 30.01.2020 BGBl. I S. 118, 1954 (Nr. 5); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 122
Geltung ab 01.08.2020; FNA: 610-6-19-1 Allgemeines Steuerrecht
| |

§ 8 Inkrafttreten


§ 8 hat 2 frühere Fassungen und wird in 2 Vorschriften zitiert

1Diese Verordnung tritt am Tag nach der Bekanntgabe der Bescheinigungsstelle nach § 2 Absatz 1 in Kraft, frühestens am 1. Januar 2020. 2Der Tag des Inkrafttretens ist durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Bundesgesetzblatt gesondert bekannt zu geben. *)


---
*)
Anm. d. Red.: Gemäß B. v. 19. August 2020 (BGBl. I S. 1954) trat die Verordnung am 1. August 2020 in Kraft.


Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Forschungszulagen-Bescheinigungsverordnung V. v. 26. April 2022 BGBl. I S. 850 m.W.v. 1. Januar 2020

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Frühere Fassungen von § 8 FZulBV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2020 (17.06.2022)Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Forschungszulagen-Bescheinigungsverordnung
vom 26.04.2022 BGBl. I S. 850
aktuell vorher 01.08.2020 (24.08.2020)Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Forschungszulagen-Bescheinigungsverordnung
vom 19.08.2020 BGBl. I S. 1954
aktuellvor 01.08.2020 (24.08.2020)Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 8 FZulBV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 FZulBV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FZulBV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Forschungszulagen-Bescheinigungsverordnung
B. v. 19.08.2020 BGBl. I S. 1954
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Forschungszulagen-Bescheinigungsverordnung
V. v. 26.04.2022 BGBl. I S. 850
Artikel 1 1. FZulBVÄndV
... durch das Wort „Bescheinigungsstelle" ersetzt. 7. In § 8 Satz 1 wird das Wort „Bescheinigungsstellen" durch das Wort „Bescheinigungsstelle" ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed