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Artikel 8 - Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens (StraVMoG k.a.Abk.)

G. v. 10.12.2019 BGBl. I S. 2121 (Nr. 46); zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 07.11.2022 BGBl. I S. 1982
Geltung ab 13.12.2019, abweichend siehe Artikel 10
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Artikel 8 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes


Artikel 8 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 13. Dezember 2019 RVG § 53a (neu)

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 788), das zuletzt durch Artikel 10b des Gesetzes vom 9. August 2019 (BGBl. I S. 1202) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 53 folgende Angabe eingefügt:

§ 53a Vergütungsanspruch bei gemeinschaftlicher Nebenklagevertretung".

2.
Nach § 53 wird folgender § 53a eingefügt:

§ 53a Vergütungsanspruch bei gemeinschaftlicher Nebenklagevertretung

Stellt ein Gericht gemäß § 397b Absatz 3 der Strafprozessordnung fest, dass für einen nicht als Beistand bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalt die Voraussetzungen einer Bestellung oder Beiordnung vorgelegen haben, so steht der Rechtsanwalt hinsichtlich der von ihm bis zu dem Zeitpunkt der Bestellung oder Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts erbrachten Tätigkeiten einem bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalt gleich. Der Rechtsanwalt erhält die Vergütung aus der Landeskasse, wenn die Feststellung von einem Gericht des Landes getroffen wird, im Übrigen aus der Bundeskasse."

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Zitierungen von Artikel 8 Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 StraVMoG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StraVMoG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
B. v. 15.03.2022 BGBl. I S. 610
Bekanntmachung RVGNB 2022
... vom 9. August 2019 (BGBl. I S. 1202), 65. den am 13. Dezember 2019 in Kraft getretenen Artikel 8 des Gesetzes vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2121 ), 66. den am 13. Dezember 2019 in Kraft getretenen Artikel 7 des Gesetzes vom 10. ...

Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung
G. v. 10.12.2019 BGBl. I S. 2128
Artikel 7 PVNeuRG Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
... des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 788), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2121 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem Absatz 1 wird folgender ...