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Artikel 8 - Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020)
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3096 (Nr. 65); Geltung ab 29.12.2020, abweichend siehe Artikel 50
49 Änderungen | Drucksachen / Entwurf / Begründung | wird in 15 Vorschriften zitiert
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Artikel 8 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
In § 5 Absatz 1 Nummer 10 Satz 5 des Körperschaftsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4144), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2875) geändert worden ist, wird das Semikolon am Ende durch einen Punkt ersetzt und werden die folgenden Sätze angefügt:
- „Satz 1 ist auch auf Verträge zur vorübergehenden Unterbringung von Wohnungslosen anzuwenden, die mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit Steuerpflichtigen im Sinne der Nummer 9, die Mitglied sind, abgeschlossen werden. Eine Einweisungsverfügung nach den Ordnungsbehördengesetzen der Länder steht dem Abschluss eines Vertrags im Sinne des Satzes 6 gleich;".
Zitierungen von Artikel 8 JStG 2020
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 JStG 2020 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
JStG 2020 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Umsatzsteuergesetz (UStG)
neugefasst durch B. v. 21.02.2005 BGBl. I S. 386; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3096
§ 27 UStG Allgemeine Übergangsvorschriften (vom 01.01.2021)
... der Finanzen bekanntgegeben. (32) § 24 Absatz 1 in der Fassung des Artikels 8 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3096 ) ist erstmals auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2021 bewirkt ...
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