§ 8 Bestrahlungsverbot und Zulassungsermächtigung
(1) Es ist verboten,
- 1.
- bei Lebensmitteln eine Bestrahlung mit ultravioletten oder ionisierenden Strahlen anzuwenden, die nicht zugelassen ist
- a)
- durch eine aufgrund dieses Gesetzes erlassene Rechtsverordnung, oder
- b)
- durch unmittelbar geltende Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union, insbesondere durch die Verordnung (EU) 2015/2283 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über neuartige Lebensmittel, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 1852/2001 der Kommission (ABl. L 327 vom 11.12.2015, S. 1), die durch die Verordnung (EU) 2019/1381 (ABl. L 231 vom 6.9.2019, S. 1) geändert worden ist, in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 der Kommission vom 20. Dezember 2017 zur Erstellung der Unionsliste der neuartigen Lebensmittel gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 des Europäischen Parlaments und des Rates über neuartige Lebensmittel (ABl. L 351 vom 30.12.2017, S. 72), die zuletzt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2020/1163 (ABl. L 258 vom 7.8.2020, S. 1) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung,
- 2.
- Lebensmittel in den Verkehr zu bringen, die entgegen dem Verbot der Nummer 1 bestrahlt sind.
(2) Das Bundesministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Bildung und Forschung und für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates,
- 1.
- soweit es mit den Zwecken des § 1 Absatz 1 Nummer 1 oder 2, jeweils auch in Verbindung mit § 1 Absatz 3, vereinbar ist, eine solche Bestrahlung allgemein oder für bestimmte Lebensmittel oder für bestimmte Verwendungszwecke zuzulassen,
- 2.
- soweit es zur Erfüllung der in § 1 Absatz 1 Nummer 1 oder 2, jeweils auch in Verbindung mit § 1 Absatz 3, genannten Zwecke erforderlich ist, bestimmte technische Verfahren für zugelassene Bestrahlungen vorzuschreiben.
Frühere Fassungen von § 8 LFGB
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne Verweise§ 59 LFGB Strafvorschriften (vom 28.01.2022) ... nach § 7 Absatz 1 oder 2 ein Lebensmittel in den Verkehr bringt, 4. entgegen § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 8 Absatz 2 Nummer 1 oder entgegen § 8 ... 4. entgegen § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 8 Absatz 2 Nummer 1 oder entgegen § 8 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b eine nicht zugelassene Bestrahlung ... Buchstabe a in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 8 Absatz 2 Nummer 1 oder entgegen § 8 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b eine nicht zugelassene Bestrahlung anwendet, 5. entgegen § 8 Abs. 1 Nr. 2 ein ... Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b eine nicht zugelassene Bestrahlung anwendet, 5. entgegen § 8 Abs. 1 Nr. 2 ein Lebensmittel in den Verkehr bringt, 6. entgegen § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 in ... verbringt, 20. (aufgehoben) 21. einer Rechtsverordnung nach a) § 8 Abs. 2 Nr. 2 , § 9 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b, § 13 Absatz 1 Nummer 4, 5 oder Nummer 6, Abs. 3 Satz 1 ...
§ 67 LFGB Ausnahmeermächtigungen für Krisenzeiten (vom 10.08.2021) ... 34 für Lebensmittel erlassenen Rechtsverordnungen. Ausnahmen von dem Verbot des § 8 bedürfen zusätzlich des Einvernehmens mit den in § 8 Abs. 2 genannten ... von dem Verbot des § 8 bedürfen zusätzlich des Einvernehmens mit den in § 8 Abs. 2 genannten Bundesministerien. (2) Das Bundesministerium wird ferner ...
§ 68 LFGB Zulassung von Ausnahmen (vom 10.08.2021) ... Kenntlichmachung, 2. in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 4 von den Verboten der §§ 8 und 10. (4) Zuständig für die Zulassung von Ausnahmen nach Absatz 2 ...
§ 70 LFGB Rechtsverordnungen in bestimmten Fällen (vom 27.06.2020) ... Bundesministerium kann ferner ohne Zustimmung des Bundesrates Rechtsverordnungen nach § 7, § 8 Abs. 2 , § 9 Abs. 2 oder § 10 Abs. 4 ändern, soweit unvorhergesehene gesundheitliche ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotSonstige
Verordnung zur Änderung der Lebensmittelbestrahlungsverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher VorschriftenV. v. 21.10.2022 BGBl. I S. 1879
Verordnung zur Änderung lebensmittelrechtlicher und tabakrechtlicher BestimmungenV. v. 22.02.2006 BGBl. I S. 444
Zitat in folgenden NormenGesetz über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht
Artikel 2 G. v. 01.09.2005 BGBl. I S. 2618, 2653; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3274
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
G. v. 29.06.2009 BGBl. I S. 1659
Viertes Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3274
Artikel 1 4. LFGBuaÄndG Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches ... nicht entsprechen, dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden." 8. § 8 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Nummer 1 wird wie folgt gefasst: ... 2 Nummer 2 festgesetzt wurden und b) die Anwendung der in Rechtsverordnungen nach § 8 Absatz 2 Nummer 1 zugelassenen Behandlung oder Bestrahlung kenntlich zu machen sind und dabei die Art ... 1" durch die Wörter „Buchstabe a in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 8 Absatz 2 Nummer 1 oder entgegen § 8 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b" ersetzt. dd) In Nummer 5 ... a in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 8 Absatz 2 Nummer 1 oder entgegen § 8 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b" ersetzt. dd) In Nummer 5 werden die Wörter „in ... c) In Absatz 3 Nummer 2 werden die Wörter „der §§ 6, 8 und 10" durch die Wörter „der §§ 8 und 10" ersetzt. 53. ... werden die Wörter „der §§ 6, 8 und 10" durch die Wörter „der §§ 8 und 10" ersetzt. 53. § 75 wird wie folgt geändert: a) Absatz ...
Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Zweites Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
G. v. 27.07.2011 BGBl. I S. 1608
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