Artikel 8 - Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung (PsychThAusbRefG k.a.Abk.)

Artikel 8 Änderung des Strafgesetzbuches


Artikel 8 ändert mWv. 1. September 2020 StGB § 139

In § 139 Absatz 3 Satz 2 des Strafgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 (BGBl. I S. 844) geändert worden ist, wird nach dem Wort „Arzt," das Wort „Psychotherapeut," eingefügt.



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