§ 8 Höhe der Vergütung; Verordnungsermächtigung
(1) Die dem beruflichen Betreuer nach
§ 7 zu bewilligende Vergütung bestimmt sich nach monatlichen Fallpauschalen, die in den Vergütungsstufen 1 und 2 der Anlage festgelegt sind.
(2) Die Vergütung des beruflichen Betreuers richtet sich nach den Fallpauschalen
- 1.
- der Stufe 2, wenn der Betreuer über eine abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule oder eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung verfügt;
- 2.
- der Stufe 1 im Übrigen.
(3) 1Der Vorstand des am Sitz oder hilfsweise am Wohnsitz des beruflichen Betreuers zuständigen Amtsgerichts stellt auf Antrag des Betreuers nach dessen Registrierung fest, nach welcher Vergütungsstufe sich die von diesem zu beanspruchenden Vergütungen richten. 2Die Feststellung nach Satz 1 gilt für das gerichtliche Verfahren zur Festsetzung der Vergütung bundesweit. 3Sie kann auf Antrag des beruflichen Betreuers geändert werden, wenn dieser eine Änderung der Voraussetzungen nach Absatz 2 nachweist. 4Die Feststellung oder Änderung wirkt auf den Zeitpunkt der Antragstellung zurück.
(4) 1Die Landesregierungen werden ermächtigt, zur sachdienlichen Erledigung der Verfahren nach Absatz 3 durch Rechtsverordnung die Zuständigkeit anderer Gerichte abweichend von Absatz 3 Satz 1 festzulegen. 2Die Landesregierungen können die Ermächtigung nach Satz 1 auf die Landesjustizverwaltungen übertragen.
Frühere Fassungen von § 8 VBVG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne Verweise§ 7 VBVG Vergütung und Aufwendungsersatz des beruflichen Betreuers (vom 01.01.2026) ... führt, kann vom Betreuten Vergütung und Aufwendungsersatz nach Maßgabe der §§ 8 bis 11, 14 und 15 verlangen. (2) Ist ein beruflicher Betreuer nach § 19 ... der Betreuungsverein vom Betreuten Vergütung und Aufwendungsersatz nach Maßgabe der §§ 8 bis 11, 14 und 15 verlangen. Der Vereinsbetreuer selbst kann keine Vergütung und ...
§ 9 VBVG Fallpauschalen (vom 01.01.2026) ... Die Höhe der Fallpauschalen nach § 8 Absatz 1 richtet sich nach 1. der Dauer der Betreuung, 2. dem gewöhnlichen ...
§ 11 VBVG Sonderfälle der Betreuung (vom 01.01.2026) ... nach § 1817 Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist die Vergütung nach § 8 in Verbindung mit § 9 zu bewilligen und im Fall des § 9 nach Tagen zu teilen; § 187 ...
§ 12 VBVG Vergütung und Aufwendungsersatz für Betreuungsvereine (vom 01.01.2026) ... 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs als Betreuer bestellt, ist ihm eine Vergütung nach den §§ 8 und 9 zu bewilligen, wenn der Mitarbeiter, dem die Führung der Betreuung gemäß ... Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der aufgrund der Feststellung nach § 8 Absatz 3 für den Mitarbeiter anzuwendenden Vergütungsstufe. Eine Vergütung ist ...
Zitat in folgenden NormenBetreuer-Inflationsausgleichs-Sonderzahlungsgesetz (BetrInASG)
Artikel 1 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 391
Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)
Artikel 9 G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882, 917; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 391
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 24.06.2022 BGBl. I S. 959
Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 19.10.2022 BGBl. I S. 1744
Artikel 16 VBRRefG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 01.07.2022) ... Absatz 4 und § 24 Absatz 4 des Betreuungsorganisationsgesetzes, 3. in Artikel 10 § 8 Absatz 4 des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes . (3) Am 1. Januar 2023 treten außer Kraft: 1. das Vormünder- und ...
Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025)
G. v. 07.04.2025 BGBl. 2025 I Nr. 109, 139
Artikel 1 KostBRÄG 2025 Änderung des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes ... ersetzt. 2. In § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 werden jeweils die Wörter „ §§ 8 bis 12, 15 und 16" durch die Wörter „§§ 8 bis 11, 14 und 15" ... jeweils die Wörter „§§ 8 bis 12, 15 und 16" durch die Wörter „ §§ 8 bis 11, 14 und 15" ersetzt. 3. § 8 wird wie folgt geändert: ... durch die Wörter „§§ 8 bis 11, 14 und 15" ersetzt. 3. § 8 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe ... a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 wird die Angabe „ §§ 8 bis 10" durch die Angabe „§§ 8 und 9" ersetzt. bb) In Satz ... aa) In Satz 1 wird die Angabe „§§ 8 bis 10" durch die Angabe „ §§ 8 und 9" ersetzt. bb) In Satz 2 wird das Wort „Vergütungstabelle" ... ersetzt. 18. Die Anlage wird wie folgt gefasst: „Anlage (zu § 8 Absatz 1 ) Stufe 1 Vermögensstatus des ...
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