- 1.
- der Nutzer der Vergleichswebsite einen Ausdruck des Vergleichsergebnisses einschließlich der Vergleichskriterien, deren Gewichtung und der Ergebnisaufstellung erstellen kann und
- 2.
- seine Vergleichswebsite auf allen vom Betreiber unterstützten Endgeräten korrekt dargestellt werden kann.
(2) Der Ausdruck des Vergleichsergebnisses muss
- 1.
- die Inhalte der Vergleichswebsite vollständig und unverändert darstellen und
- 2.
- Datum und Zeitpunkt der Erstellung des Vergleichs sowie der letzten Aktualisierung der zugrundeliegenden Daten enthalten.