Artikel 8c - Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG)

Artikel 8c Änderung des Arzneimittelgesetzes


Artikel 8c wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 29. Dezember 2022 AMG § 47

Nach § 47 Absatz 1 Nummer 5 des Arzneimittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2752) geändert worden ist, wird folgende Nummer 5a eingefügt:

 
„5a.
durch Landesrecht bestimmte Träger der Luftrettung, soweit es sich um aus menschlichem Blut gewonnene Erythrozytenkonzentrate handelt,".

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Zitierungen von Artikel 8c KHPflEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8c KHPflEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KHPflEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 8d KHPflEG Evaluierung
... Bundesministerium für Gesundheit evaluiert die Auswirkungen der Regelung in Artikel 8c auf die Versorgungslage mit aus menschlichem Blut gewonnenen Erythrozytenkonzentraten bis zum 31. ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG)
G. v. 19.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 197
Artikel 1 ALBVVG Änderung des Arzneimittelgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394), das zuletzt durch Artikel 8c des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2793 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 10 Absatz 1a wird ...


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